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IT & Digitalisierung

UGC-Creator

UGC-Creator produzieren kurze, bewusst unpolierte Videos für die Kanäle eines Versicherers oder Maklers, meist zur Nachwuchsgewinnung und zur Ansprache junger Zielgruppen.

5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als UGC-Creator verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.400 € 2.800 € 3.300 € 33.600 €
Mit Berufserfahrung 3.200 € 3.700 € 4.500 € 44.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.000 € 4.800 € 6.000 € 57.600 €

Die Rolle ist jung und nicht tarifiert; ein Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe greift allenfalls bei fester Anstellung im Marketing eines Versicherers, und auch dann ist die Eingruppierung uneinheitlich. Die Spanne ist deshalb ungewöhnlich breit und hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab, weil Werkverträge und freiberufliche Beauftragungen ohne Sozialleistungen kalkuliert werden.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein UGC-Creator?

UGC steht für nutzergenerierte Inhalte, und die Rolle ahmt deren Form nach: kurze Videos im Hochformat, mit dem Telefon aufgenommen, in der Anmutung eines privaten Beitrags statt eines Werbespots. Ausgeschrieben wird sie in der Versicherungswirtschaft vor allem von Direktversicherern, größeren Maklerhäusern und Vertriebsorganisationen, seltener von klassischen Erstversicherern. Der Alltag besteht aus Konzeption und Produktion: Themen aus Marketing und Vertrieb aufnehmen, Skripte schreiben, selbst vor der Kamera stehen oder Beschäftigte dazu bringen, schneiden, vertonen, untertiteln, veröffentlichen. Dazu kommen die Auswertung der Reichweiten, die Betreuung der Kommentare und die laufende Beobachtung, welche Formate auf den Plattformen gerade tragen. Ein zweiter, oft unterschätzter Teil ist die Abstimmung mit Recht und Compliance: Werbung ist als solche zu kennzeichnen, Aussagen über Produkte müssen zutreffen, und wo ein Beitrag über die Beschreibung hinausgeht und in eine Beratung übergeht, greifen die Regeln der Versicherungsvermittlung. Wo die Grenze verläuft, klärt in der Praxis die Rechtsabteilung des Hauses.

Wie wird man UGC-Creator?

Eine geregelte Ausbildung gibt es nicht, und das prägt den Zugang. Die meisten kommen über eigene Kanäle mit belegter Reichweite, über eine Ausbildung oder ein Studium in Medien, Marketing oder Kommunikation oder aus dem Marketing eines Versicherers, wo die Aufgabe an eine bestehende Stelle angehängt wurde. Ein Portfolio wiegt in der Auswahl schwerer als ein Zeugnis. Fachwissen über Versicherung ist selten Voraussetzung, wird aber gebraucht, sobald über Produkte gesprochen wird; viele Häuser schulen deshalb intern nach. Wer im Video selbst berät oder vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO oder die Eintragung als gebundener Vertreter und unterliegt der IDD-Weiterbildungspflicht von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr. Reine Marketingtätigkeit fällt nicht darunter.

Was der Beruf verlangt

Zunächst die Bereitschaft, das eigene Gesicht zu geben, und die Fähigkeit, öffentliche Kritik auszuhalten. Die Rolle ist jung, ihre Stellung im Unternehmen entsprechend unklar: Angesiedelt ist sie mal im Marketing, mal im Personalbereich, mal im Vertrieb, und die Erwartungen der drei Bereiche widersprechen sich regelmäßig. Der Erfolg wird an Kennzahlen gemessen, die nur teilweise beeinflussbar sind, weil die Verbreitung von Plattformalgorithmen abhängt. Die Produktion ist getaktet, häufig mit einer festen Zahl an Beiträgen je Woche. Die Beschäftigungsformen schwanken stark: Festanstellung, befristete Projektstelle, Werkvertrag oder freiberufliche Beauftragung stehen nebeneinander, und mit ihnen schwankt die Vergütung erheblich. Absicherung und Planbarkeit sind bei freier Beauftragung Sache des Creators.

Aussichten

Die Nachfrage wächst, weil die Branche Nachwuchs sucht und junge Zielgruppen über klassische Wege nicht mehr erreicht. Ob daraus dauerhafte Stellen werden, ist offen: Viele Häuser vergeben die Arbeit an Agenturen oder buchen einzelne Creator projektweise, statt fest einzustellen. Wer bleiben will, verbreitert das Profil in Richtung Social-Media-Management, Content-Strategie, Employer Branding oder Videoproduktion und baut Versicherungswissen auf, weil damit die Abhängigkeit vom einzelnen Format sinkt. Der Weg in den Vertrieb steht offen, wenn die notwendige Erlaubnis erworben wird.

Aufgaben

  • Themen aus Marketing, Personal und Vertrieb in Videoideen übersetzen
  • Skripte schreiben und Beiträge im Hochformat produzieren
  • Vor der Kamera auftreten oder Beschäftigte dabei anleiten
  • Videos schneiden, untertiteln und veröffentlichen
  • Reichweiten auswerten und Formate anpassen
  • Kommentare und Nachrichten der Kanäle betreuen
  • Werbekennzeichnung und Produktaussagen mit Recht und Compliance abstimmen

Voraussetzungen

  • Nachweisbares Portfolio an Kurzvideos, häufig statt eines formalen Abschlusses
  • Sicherer Umgang mit Aufnahme-, Schnitt- und Untertitelprogrammen
  • Kenntnis der Plattformen und ihrer Formate
  • Bereitschaft, selbst vor der Kamera zu stehen
  • Grundverständnis für Werbekennzeichnung, Urheber- und Persönlichkeitsrechte
  • Bei eigener Produktberatung Erlaubnis nach § 34d GewO und IDD-Weiterbildung

Wo man arbeitet

  • Marketingabteilung eines Direktversicherers
  • Maklerhaus oder Vertriebsorganisation
  • Agentur für Social Media im Auftrag eines Versicherers
  • Homeoffice oder eigenes Studio
  • Freiberufliche Beauftragung auf Projektbasis

Der Weg in den Beruf

Ein geregelter Ausbildungsweg besteht nicht. Üblich sind ein Studium oder eine Ausbildung in Medien, Marketing oder Kommunikation, ebenso der Einstieg über eigene Kanäle mit belegter Reichweite; entschieden wird meist über das Portfolio. Versicherungswissen wird intern nachgeschult, und wer im Beitrag selbst berät oder vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO oder die Eintragung als gebundener Vertreter samt IDD-Weiterbildung.

Offene Stellen als UGC-Creator

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