Ein Bildschirmarbeitsplatz besteht aus drei Teilen, die voneinander abhängen: Stuhl, Tisch und Bildschirm. Wer sie in der falschen Reihenfolge einstellt, richtet zweimal ein. Dieser Text beschreibt die Reihenfolge, die Maße, die dabei eine Rolle spielen, und die Punkte, an denen die Arbeitsstättenverordnung konkret wird.
Er richtet sich an Beschäftigte, die ihren eigenen Platz einstellen wollen, und an alle, die im Betrieb für die Einrichtung zuständig sind.
Was die Verordnung verlangt
Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung gibt es seit 2016 nicht mehr als eigenständige Verordnung; ihre Anforderungen sind in den Anhang der ArbStättV übernommen worden, dort in Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen".
Der Anhang ist bewusst allgemein gehalten. Er verlangt unter anderem, dass Bildschirm, Tastatur und Arbeitsmittel so angeordnet sind, dass eine ergonomisch günstige Haltung möglich ist, dass Blendungen und störende Reflexionen vermieden werden und dass ausreichend Platz für wechselnde Arbeitshaltungen bleibt. Konkrete Zentimeterangaben stehen dort nicht.
Die Zahlen kommen aus zwei anderen Quellen: aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die die Verordnung konkretisieren, und aus Normen und Empfehlungen. Die ASR sind nicht selbst Verordnungstext, aber wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung erfüllt zu haben. Normen wie die DIN-Reihen sind noch eine Stufe weiter entfernt: Sie sind Stand der Technik, aber kein Recht.
Vorgeschaltet ist in jedem Fall die Gefährdungsbeurteilung. § 3 ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsstätte zu beurteilen und daraus die Maßnahmen abzuleiten. Ein Arbeitsplatz wird also nicht nach Katalog beschafft, sondern nach Beurteilung. Was dabei herauskommt, hängt von der Tätigkeit ab: Ein Platz, an dem acht Stunden am Bildschirm gearbeitet wird, ist anders zu beurteilen als ein Stehpult, an dem jemand zweimal täglich etwas nachschlägt.
Warum die Reihenfolge zählt
Die Sitzhöhe bestimmt, wo Ihre Ellenbogen sind. Die Ellenbogen bestimmen die Tischhöhe. Die Tischhöhe bestimmt, wo Ihre Augen sind, und erst daraus ergibt sich die Höhe des Bildschirms.
Wer mit dem Bildschirm beginnt, stellt ihn auf eine Augenhöhe ein, die sich zwei Schritte später wieder ändert. Deshalb: von unten nach oben.
Schritt eins: der Stuhl
Setzen Sie sich weit nach hinten, bis der Rücken an der Lehne anliegt. Stellen Sie dann die Sitzhöhe so ein, dass Ober- und Unterschenkel etwa einen rechten Winkel bilden und beide Füße flach auf dem Boden stehen. Zwischen Sitzvorderkante und Kniekehle sollte eine Handbreit Platz bleiben, sonst drückt die Kante auf die Rückseite der Oberschenkel.
Die Rückenlehne wird so eingestellt, dass ihre Wölbung im unteren Rücken sitzt. Die Lehne soll beweglich bleiben und nicht arretiert werden – Ihr Rücken folgt dann Ihren Bewegungen, statt sie zu blockieren. Armlehnen, falls vorhanden, kommen auf die Höhe der entspannt hängenden Ellenbogen.
Worauf es beim Stuhl selbst ankommt und welche Verstellmöglichkeiten er haben muss, steht in Bürostuhl kaufen.
Schritt zwei: der Tisch
Jetzt legen Sie die Unterarme auf die Tischplatte. Sie sollen waagerecht liegen, die Ellenbogen etwa 90 Grad gebeugt, die Schultern locker. Zieht es die Schultern hoch, ist der Tisch zu hoch. Rutschen die Handgelenke nach unten weg, ist er zu niedrig.
Bei einem höhenverstellbaren Tisch stellen Sie ihn jetzt auf diese Höhe ein. Bei einem festen Tisch – die üblichen Bürotische liegen bei etwa 72 bis 74 Zentimetern – haben Sie diese Möglichkeit nicht. Dann gilt: Der Tisch bleibt, der Stuhl wird angepasst, und wenn die Füße dabei den Boden verlieren, kommt eine Fußstütze dazu.
Eine Fußstütze ist ein Notbehelf, keine Grundausstattung. Sie gleicht aus, dass ein Tisch nicht weit genug herunterreicht. Wer sie ohne diesen Grund benutzt, schränkt seine Beinfreiheit ohne Gewinn ein. Maße und Beinraum für Tische stehen in Schreibtisch: Maße und Beinraum.
Schritt drei: der Bildschirm
Erst jetzt kommt der Bildschirm an die Reihe, und zwar in drei Größen: Abstand, Höhe, Ausrichtung.
Der Sehabstand liegt bei einem Gerät von 22 bis 24 Zoll grob bei 50 bis 70 Zentimetern. Bei größeren Bildschirmen wird er größer, weil Sie sonst den Kopf bewegen müssen, um die Ränder zu sehen. Das sind Erfahrungswerte, keine Vorschrift; im Verordnungstext steht keine Zentimeterzahl. Entscheidend ist das Ergebnis: Sie sollen normal große Schrift lesen können, ohne den Oberkörper nach vorn zu nehmen. Wenn Sie das tun, ist entweder der Abstand zu groß oder die Schrift zu klein – und dann wird die Schrift vergrößert, nicht der Abstand verkleinert.
Die Höhe: Die oberste Bildschirmzeile liegt unterhalb der Augenhöhe, sodass der Blick leicht gesenkt ist. Ein Bildschirm auf Augenhöhe oder darüber zwingt den Kopf in den Nacken, und das merkt man nach zwei Stunden. Wenn das Gerät auf dem Fuß schon in der niedrigsten Stellung zu hoch steht, hilft nur ein anderer Ständer.
Die Ausrichtung: Der Bildschirm steht frontal vor Ihnen, nicht seitlich. Bei zwei Bildschirmen kommt der, mit dem Sie länger arbeiten, in die Mitte vor den Körper; bei gleichmäßiger Nutzung stellen Sie beide leicht angewinkelt symmetrisch auf. Was für Tastatur und Maus gilt, steht in Monitor, Tastatur und Maus.
Wo der Tisch steht
Der Aufstellort entscheidet über Blendung und Spiegelung, und er lässt sich später nur mit Aufwand ändern. Deshalb wird er nicht dem Zufall überlassen.
Günstig ist eine Aufstellung parallel zum Fenster: Sie blicken parallel zur Fensterfront, das Fenster liegt seitlich. Ungünstig sind die beiden anderen Möglichkeiten. Sitzen Sie mit dem Blick zum Fenster, blenden Sie sich am Himmel; sitzen Sie mit dem Rücken zum Fenster, spiegelt sich das Fenster im Bildschirm.
Dazu kommen Leuchten und helle Wandflächen, die sich ebenfalls spiegeln können. Welche Beleuchtungsstärken vorgesehen sind und wie Blendung vermieden wird, behandelt Beleuchtung am Arbeitsplatz.
Der Platz um den Arbeitsplatz
Ein eingestellter Arbeitsplatz nützt wenig, wenn man sich an ihm nicht bewegen kann. Die ASR A1.2 sieht für die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz mindestens 1,5 Quadratmeter vor, und sie darf an keiner Stelle schmaler als 1,00 Meter sein. Flächen, die von Türen, Schränken oder Verkehrswegen beansprucht werden, zählen dabei nicht mit.
Diese Zahl ist der Grund, warum ein zweiter Schreibtisch in einem kleinen Raum oft nicht zulässig ist, auch wenn er hineinpasst. Hineinpassen und einen Arbeitsplatz ergeben sind zweierlei.
Zur Bewegungsfläche kommt der Beinraum unter dem Tisch. Er muss frei bleiben; Rechner, Ablagekörbe und Kartons gehören nicht dorthin. Wer die Beine nicht ausstrecken kann, sitzt den ganzen Tag in derselben Stellung, und genau das soll die Fläche verhindern.
Der Sonderfall Laptop
Ein Laptop hat Bildschirm und Tastatur fest verbunden. Damit haben Sie immer nur eines von beidem an der richtigen Stelle: Steht der Bildschirm hoch genug, liegt die Tastatur zu hoch; liegt die Tastatur richtig, sitzt der Bildschirm zu tief. Beides gleichzeitig geht bauartbedingt nicht.
Für kurze Einsätze unterwegs ist das hinnehmbar. Für die tägliche Arbeit nicht. Die Lösung ist in beide Richtungen dieselbe Ergänzung: entweder ein Ständer, der das Gerät anhebt, plus externe Tastatur und Maus, oder ein externer Bildschirm, während der Laptop als Tastatur dient. Beides kostet wenig und behebt das Problem vollständig.
Dass ein Laptop mobil ist, ändert daran nichts. Die Bauform ist ein Kompromiss für den Transport, keine Aussage über die Haltung, die man acht Stunden lang einnehmen kann.
Nachstellen statt einmal einstellen
Ein Arbeitsplatz ist nicht fertig, wenn er einmal eingestellt ist. Schuhe mit anderer Absatzhöhe, ein neuer Bildschirm, ein Wechsel des Raums – jede dieser Änderungen verschiebt eine der drei Größen und damit die beiden darüber. Gehen Sie die Reihenfolge dann noch einmal durch; es dauert fünf Minuten.
Und wenn der Platz trotz sorgfältiger Einstellung Beschwerden macht, ist die Einrichtung nicht der einzige Hebel; dann geht es um die Dauer der Haltung und nicht mehr um Zentimeter.
Wer eine neue Stelle antritt, spricht einen unpassenden Arbeitsplatz am besten früh an – die Wochen der Probezeit sind dafür der richtige Zeitpunkt, weil Ausstattung dort noch als Einarbeitungsthema gilt und nicht als Beschwerde. Und wer sich ohnehin verändern will, sieht die aktuellen offenen Stellen durch: Die Frage nach Stuhl, Tisch und Bildschirm lässt sich im Vorstellungsgespräch stellen, und sie wird selten übelgenommen.
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