Ein Vorstellungsgespräch ist keine Prüfung. Es ist ein Gespräch zwischen zwei Seiten, die beide etwas herausfinden wollen, und es dauert selten länger als eine Stunde. Diese Stunde ist gut planbar, weil der Ablauf in fast allen Häusern ähnlich ist und die Fragen sich wiederholen.
Die Versicherungswirtschaft hat dabei eine Eigenheit: Sie prüft mehr und länger als die meisten Branchen. Bei größeren Versicherern kommen zum Gespräch regelmäßig ein Online-Test, eine Fallstudie oder ein ganzes Assessment-Center hinzu. Das liegt weniger an der Neigung zu Verfahren als am Aufsichtsrecht – wer berät, vermittelt oder Risiken zeichnet, muss nachweisbar geeignet sein.
Der übliche Ablauf
- Vorauswahl anhand der Unterlagen, oft ergänzt um einen Online-Test (Zahlenverständnis, Sprachlogik, Konzentration).
- Ein erstes Gespräch, häufig als Videogespräch, mit der Personalabteilung.
- Ein Fachgespräch mit der künftigen Führungskraft, oft mit einer kleinen Fallaufgabe.
- Bei Trainee-, Vertriebs- und Führungsstellen ein Assessment-Center.
- Organisatorisches: Eintrittstermin, Gehalt, weiteres Verfahren.
Das eigentliche Gespräch folgt fast immer derselben Reihenfolge: Begrüßung, Vorstellung des Hauses und der Stelle, Ihre Selbstvorstellung, Nachfragen zum Lebenslauf und zur Fachlichkeit, Ihre Fragen, Organisatorisches. Die Selbstvorstellung und die eigenen Fragen sind die beiden Stellen, an denen Sie den Verlauf tatsächlich beeinflussen. Beide lassen sich vorbereiten.
Was Sie vorher wissen sollten
Über das Haus: Welche Sparten werden betrieben, für welche Kunden, über welchen Vertriebsweg – Ausschließlichkeit, Makler, Direktgeschäft, Bankvertrieb? Welche Rechtsform: Aktiengesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, öffentlich-rechtlicher Versicherer, gesetzliche Kasse? Gehört das Unternehmen zu einer Gruppe? Der Geschäftsbericht und der öffentlich zugängliche Bericht über Solvabilität und Finanzlage geben darauf in einer halben Stunde Antwort.
Über die Stelle: die Ausschreibung, Satz für Satz. Markieren Sie die Anforderungen, zu denen Sie etwas zu erzählen haben, und die, bei denen Sie eine Lücke sehen. Auf beides werden Sie angesprochen.
Über die Vergütung: ob das Haus tarifgebunden ist und welche Gehaltsgruppe für die Stelle in Betracht kommt. Wer den Rahmen kennt, kann eine Zahl einordnen, wenn sie fällt – mehr dazu in Gehalt in der Assekuranz verhandeln.
Über sich selbst: die eigenen Zeiträume. Es wirkt schlecht, wenn Sie bei einer Nachfrage zu einer Station im eigenen Lebenslauf ins Rechnen kommen.
"Erzählen Sie etwas über sich"
Diese Aufforderung ist keine Einladung zur Biografie. Gemeint ist: Fassen Sie Ihren beruflichen Weg so zusammen, dass am Ende verständlich ist, warum Sie hier sitzen.
Ein brauchbarer Aufbau in zwei bis drei Minuten: Wo Sie herkommen (Ausbildung, Einstieg), was Sie zuletzt gemacht haben (Sparte, Umfang, Verantwortung, Vollmacht), und was Sie hierher führt (der Bezug zur ausgeschriebenen Aufgabe).
Zwei Fehler sind häufig: die vollständige Chronologie ab der Schule, und die reine Aufzählung von Stationen ohne roten Faden. Beides lässt sich vermeiden, indem Sie den Text einmal laut sprechen und dabei die Zeit stoppen.
Die Fachfragen
Sie sind der Teil, den man wirklich lernen kann. Welche kommen, hängt vom Bereich ab; das Muster ist immer dasselbe: ein Grundbegriff, ein Anwendungsfall, eine Abgrenzung.
Allgemein. Der Unterschied zwischen Erst- und Rückversicherung. Warum ein Versicherer Rückstellungen bildet und was sie mit dem Ergebnis machen. Was die Schaden-Kosten-Quote aussagt und warum ein Wert über hundert nicht zwingend ein schlechtes Jahr bedeutet. Was Solvency II von einem Versicherer verlangt und warum das VAG vier Schlüsselfunktionen vorschreibt.
Vertrag und Recht. Vorvertragliche Anzeigepflicht und die Folgen ihrer Verletzung. Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall. Der Unterschied zwischen Anfechtung, Rücktritt und Kündigung. Beratungs- und Dokumentationspflicht nach dem VVG und warum das Beratungsprotokoll im Streitfall das wichtigste Papier ist.
Schaden und Leistung. Unterversicherung und wie sie sich auswirkt. Der Weg vom Neuwert über den Zeitwert zum Wiederbeschaffungswert. Wann ein Regress geführt wird und gegen wen. Woran man einen auffälligen Vorgang erkennt und was dann geschieht.
Underwriting. Was in eine Risikoeinschätzung eingeht, wann ein Risiko abgelehnt und wann es mit Selbstbehalt, Ausschluss oder Auflage gezeichnet wird.
Vertrieb und Vermittlung. Der Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler und für wen der Makler tätig wird. Was die Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung verlangt. Wie die Weiterbildungspflicht aus der Vermittlerrichtlinie IDD funktioniert.
Gesetzliche Kassen. Wer versicherungspflichtig ist, was Sachleistungsprinzip bedeutet, wie sich Leistungen nach dem SGB V von einer privaten Krankenversicherung unterscheiden.
Wenn Sie eine Antwort nicht wissen, sagen Sie das und beschreiben Sie, wie Sie sie herausfinden würden. Das ist in dieser Branche eine gute Antwort: Wer eine Auskunft erfindet, statt in den Bedingungen nachzusehen, ist im laufenden Betrieb ein Haftungsrisiko.
Das Assessment-Center
Bei Trainee-Programmen, im Vertrieb und bei Führungsstellen ist es der Regelfall. Ein Tag, sechs bis zehn Teilnehmende, mehrere Beobachter. Die üblichen Bausteine:
- Postkorb. Zwanzig Vorgänge, zu wenig Zeit. Geprüft wird nicht, ob Sie alles schaffen, sondern ob Sie erkennen, was Frist hat, was delegierbar ist und was liegen bleiben darf. Sagen Sie Ihre Reihenfolge und Ihre Begründung laut.
- Fallstudie. Ein Schadenfall, ein zu zeichnendes Risiko, eine Bestandsentwicklung. Erwartet wird eine Entscheidung mit Begründung, nicht die eine richtige Lösung.
- Rollenspiel. Ein Beratungsgespräch, eine Beschwerde, die Ablehnung einer Leistung. Beobachtet werden Zuhören, Struktur und die Frage, ob Sie eine unangenehme Nachricht klar und trotzdem freundlich überbringen.
- Gruppendiskussion. Es gewinnt nicht, wer am meisten redet. Wer eine festgefahrene Runde weiterbringt und andere einbezieht, fällt positiv auf.
- Präsentation. Meist ein kurzer Vortrag mit knapper Vorbereitungszeit. Struktur schlägt Ausschmückung.
Der wichtigste Rat gilt für alle Bausteine: Machen Sie Ihr Denken hörbar. Beobachtet werden kann nur, was Sie aussprechen.
Die üblichen Verhaltensfragen
"Warum haben Sie sich bei uns beworben?" Die Antwort, die zählt, ist die konkrete. Eine allgemeine Aussage über die Branche kann jeder geben.
"Warum wollen Sie wechseln?" Antworten Sie in Richtung Zukunft, nicht in Richtung Vergangenheit. Kritik am bisherigen Arbeitgeber ist zulässig, aber sie sollte sachlich bleiben und knapp.
"Was sind Ihre Stärken und Schwächen?" Bei den Stärken hilft dasselbe wie im Anschreiben: Beleg statt Adjektiv. Bei den Schwächen führt die scheinbar geschickte Antwort ("Ich bin zu perfektionistisch") zuverlässig zu einer Nachfrage. Nennen Sie etwas Echtes, das für die Stelle nicht zentral ist, und sagen Sie dazu, wie Sie damit umgehen.
"Erzählen Sie von einem schwierigen Kundengespräch." Die häufigste Frage der Branche. Schildern Sie Ausgangslage, Ihr Vorgehen, das Ergebnis – in dieser Reihenfolge und ohne den Kunden schlechtzumachen.
"Haben Sie Erfahrung mit …?" Wenn nein: sagen Sie nein, und sagen Sie, was Sie stattdessen haben und wie schnell Sie sich einarbeiten. Behauptete Kenntnisse fallen spätestens in der Probezeit auf.
Fragen, die nicht gestellt werden dürfen
Nicht alles, was gefragt wird, muss beantwortet werden. Fragen, die keinen sachlichen Bezug zur Tätigkeit haben, sind unzulässig – das folgt aus dem Persönlichkeitsrecht und aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 und § 7 AGG).
Dazu gehören in der Regel Fragen nach einer Schwangerschaft, nach Kinderwunsch, nach Familienplanung, nach Religions- und Parteizugehörigkeit sowie nach Gewerkschaftsmitgliedschaft. Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig, soweit sie für die konkrete Tätigkeit von Bedeutung sind; dasselbe gilt für Fragen nach der Gesundheit, die sich auf die Eignung für die Aufgabe beziehen müssen.
Eine Besonderheit dieser Branche: Bei Tätigkeiten in der Vermittlung, im Zahlungsverkehr und in aufsichtsrechtlich geregelten Funktionen darf nach geordneten Vermögensverhältnissen und nach einschlägigen Vorstrafen gefragt werden, weil die Zuverlässigkeit dort Voraussetzung der Tätigkeit ist. Ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis kann in diesen Fällen verlangt werden. Für eine Stelle in der IT oder im Rechnungswesen ohne Kundenkontakt gilt das nicht ohne Weiteres.
Auf eine unzulässige Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten. Praktisch heikler ist die Situation trotzdem: Wer die Unzulässigkeit im Gespräch ausdrücklich feststellt, verändert den Ton. Häufig genügt es, sachlich auf die Tätigkeit zurückzulenken.
Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Frage im Einzelfall zulässig ist, hängt an der konkreten Stelle.
Ihre eigenen Fragen
Am Ende werden Sie gefragt, ob Sie noch Fragen haben. "Nein, alles klar" ist die schwächste mögliche Antwort. Drei bis fünf vorbereitete Fragen sind angemessen; stellen Sie die, die noch offen sind.
- Wie sieht ein üblicher Arbeitstag auf dieser Stelle aus, und wie viele Vorgänge sind das ungefähr?
- Welche Vollmacht ist mit der Stelle verbunden, und wie entwickelt sie sich?
- Ist das Haus tarifgebunden, und in welche Gehaltsgruppe fällt die Stelle?
- Wie ist die Einarbeitung organisiert, und wer begleitet sie fachlich?
- Wie wird die Weiterbildung nach IDD im Haus organisiert – während der Arbeitszeit oder daneben?
- Steht eine Bestandsmigration oder ein Systemwechsel an?
- Woran würden Sie nach sechs Monaten sehen, dass die Besetzung gelungen ist?
Fragen zu Urlaub, Gleitzeit und Homeoffice sind legitim und werden auch nicht schiefer angesehen als früher – sie gehören aber eher ans Ende und nicht an den Anfang der eigenen Liste.
Form und Ablaufplanung
Kleiden Sie sich eine Stufe formeller als die Belegschaft. In dieser Branche heißt das im Innendienst meist Business Casual, im Vertrieb und bei Terminen mit Firmenkunden eher Anzug oder Kostüm. Erscheinen Sie zehn Minuten vorher, nicht dreißig. Nehmen Sie die Unterlagen ausgedruckt mit, auch wenn Sie sie eingereicht haben.
Bei einem Videogespräch: Kamera und Ton vorher prüfen, ruhiger Hintergrund, Licht von vorn, Störquellen ausschalten. Wenn die Technik ausfällt, rufen Sie an – das gehört zum Bild einer Person, die ein Problem löst, statt zu warten.
Fragen Sie am Schluss nach dem weiteren Ablauf und nach einem Zeitrahmen. Danach dürfen Sie sich nach Ablauf dieser Frist melden; das ist kein Drängen, sondern normale Nachverfolgung.
Wenn es nicht klappt, fragen Sie nach dem Grund. Sie bekommen nicht immer eine Antwort, aber wenn Sie eine bekommen, ist sie mehr wert als jede allgemeine Ratgeberliste. Und die nächste passende Stelle finden Sie unter den offenen Stellenangeboten.
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