Was macht ein Betriebsprüfer im Prüfteam?
Die Prüfung nach § 28p SGB IV ist eine Aufgabe der Träger der Rentenversicherung: Bei den Arbeitgebern wird mindestens alle vier Jahre geprüft, ob Beiträge zur Sozialversicherung richtig berechnet, gemeldet und abgeführt worden sind. Geprüft wird nicht die Steuer, sondern der Sozialversicherungsbeitrag, und dazu wird der Lohnbestand geöffnet: Entgeltunterlagen, Lohnkonten, Beitragsnachweise, Meldungen zur Sozialversicherung, Arbeitsverträge, Reisekostenabrechnungen und die Buchhaltung der Sachbezüge. Typische Prüffelder sind geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen, Übergangsbereich, Einmalzahlungen und ihre beitragsrechtliche Zuordnung, geldwerte Vorteile wie Dienstwagen oder Warengutscheine, steuerfreie Zuschläge, Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung, Beschäftigung von Angehörigen sowie die Frage, ob eine Auftragsbeziehung tatsächlich eine abhängige Beschäftigung ist. Mit dem Beitrag zur Rentenversicherung werden Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Umlagen zur Entgeltfortzahlung, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Künstlersozialabgabe einbezogen. Das Ergebnis ist der Prüfbescheid: Feststellungen ohne Beanstandung, Nachforderungen mit Begründung und gegebenenfalls Säumniszuschläge. Danach folgt die Arbeit an Widersprüchen und die Begleitung von Verfahren vor den Sozialgerichten.
Wie wird man Betriebsprüfer im Prüfteam?
Der Regelweg führt über die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten oder über ein Studium der Sozialversicherung an einer Hochschule eines Trägers oder einer Verwaltungshochschule, häufig als duales Bachelorstudium mit Abschluss für den gehobenen Dienst. Auch Steuerfachangestellte, Lohnbuchhalter und Absolventen betriebswirtschaftlicher Studiengänge kommen hinein, wenn sie das Beitragsrecht nachholen. Der Weg in die Betriebsprüfung führt fast immer über Jahre in der Beitrags- oder Versicherungsabteilung, weil dort das Verständnis für Melde- und Beitragsverfahren entsteht. Es folgt eine mehrmonatige Fachausbildung für den Prüfdienst mit Begleitung durch erfahrene Prüfer im Betrieb. Fortbildung ist dauerhafte Pflicht: Beitragsrecht, Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Entgeltabrechnungssysteme und die Regeln zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung.
Was der Beruf verlangt
Rechtssicherheit und die Fähigkeit, eine Feststellung so zu begründen, dass sie im Widerspruchsverfahren Bestand hat. Die Prüfung greift in Unternehmen ein und endet oft mit einer Nachforderung, weshalb Sachlichkeit, klare Kommunikation und Belastbarkeit im Gespräch mit Geschäftsführung, Lohnbüro und Steuerberatern gefordert sind. Der Beruf ist Außendienst: Die Prüfung findet in den Betrieben oder beim beauftragten Steuerberater statt, mit wechselnden Orten, eigener Terminplanung und viel Fahrzeit. Anspruchsvoll ist die Datenlage, weil jedes Abrechnungsprogramm anders auswertet und größere Bestände nur mit den Prüfwerkzeugen zu bewältigen sind. Zugleich verlangt die Rolle Zurückhaltung: Prüfer erhalten Einblick in sensible Personal- und Entgeltdaten und sind an das Sozialgeheimnis gebunden.
Aussichten
Der Prüfdienst hat einen gesetzlichen Auftrag und einen stabilen Bedarf, verstärkt durch Altersabgänge in den Prüfteams. Die Arbeit verschiebt sich zur Auswertung elektronisch bereitgestellter Entgeltdaten, was Routinefälle beschleunigt und die schwierigen Fragen der Statusbeurteilung und der Entgeltbewertung in den Mittelpunkt stellt. Wege führen in die Teamleitung eines Prüfteams, in die Grundsatz- und Rechtsabteilung, in die Widerspruchsstelle, in die Statusfeststellung oder in die Prüfung großer Arbeitgeber mit eigenen Konzernstrukturen. Erfahrung aus dem Prüfdienst ist außerdem in der Entgeltabrechnung, in der Beratung und bei Sozialversicherungsprüfungen auf Unternehmensseite gesucht.