Sozialversicherungsfachangestellter
Sozialversicherungsfachangestellte wenden das Sozialgesetzbuch an: Sie klären Versicherungsverhältnisse, berechnen Beiträge und entscheiden über Leistungen bei einer Kasse oder einem anderen Träger.
2 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Sozialversicherungsfachangestellter verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.900 € | 3.200 € | 3.500 € | 38.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.400 € | 3.700 € | 4.100 € | 44.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.000 € | 4.400 € | 5.000 € | 52.800 € |
Das Einkommen ist durchgehend tarifgebunden und hängt fast ausschließlich von der Eingruppierung und der Stufe ab: bei kommunalen Trägern und der Deutschen Rentenversicherung nach TVöD, bei den Ersatzkassen nach den Tarifverträgen des Verbands der Ersatzkassen, bei der AOK nach dem jeweiligen Haustarif. Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung kommen hinzu, regionale Unterschiede sind gering.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.
Das Berufsbild
Was macht ein Sozialversicherungsfachangestellter?
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung und wenden dort öffentliches Recht auf Einzelfälle an. Die Tätigkeit ist kein Verkauf von Verträgen, sondern Sachbearbeitung mit Entscheidungsbefugnis: Aus Anträgen, Meldungen und Bescheinigungen entstehen Bescheide, die Rechte und Pflichten begründen.
Das Aufgabengebiet richtet sich nach der Fachrichtung. In der allgemeinen Krankenversicherung geht es um Mitgliedschaft und Familienversicherung, Beitragsberechnung für Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte und Selbstständige, Krankengeld, Leistungsanträge zu Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation und Pflegeleistungen. In der Rentenversicherung stehen Versicherungskonten, Wartezeiten, Rentenanträge, Erwerbsminderung und Rehabilitation im Mittelpunkt, in der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Beiträge nach Gefahrtarif, bei der knappschaftlichen und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Besonderheiten dieser Zweige.
Rechtliche Grundlage sind die Bücher des Sozialgesetzbuchs: das SGB IV mit den gemeinsamen Vorschriften für Versicherungs- und Beitragsrecht, das SGB V für die Krankenversicherung, dazu je nach Träger das SGB VI, das SGB VII und das SGB XI. Zum Alltag gehören Beratung am Telefon und am Schalter, Schriftverkehr mit Arbeitgebern, Ärzten und Leistungserbringern, die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst, Betriebsprüfungen, Mahn- und Vollstreckungsverfahren und die Bearbeitung von Widersprüchen. Ein Bescheid muss begründet sein und einer Prüfung im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht standhalten.
Wie wird man Sozialversicherungsfachangestellter?
Der Weg ist eine dreijährige duale Ausbildung bei einem Träger der Sozialversicherung, die in einer der Fachrichtungen absolviert wird, etwa allgemeine Krankenversicherung, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, knappschaftliche oder landwirtschaftliche Sozialversicherung. Unterricht findet in der Berufsschule und in eigenen Bildungszentren der Träger statt; die Abschlussprüfung nimmt die zuständige Stelle des Trägers ab. Voraussetzung ist in der Praxis die mittlere Reife, häufig das Abitur. Weiter geht es über die Fortbildung zum Krankenkassenfachwirt oder Sozialversicherungsfachwirt, den Verwaltungsfachwirt oder ein duales Studium in Sozialversicherungsrecht beziehungsweise den gehobenen nichttechnischen Dienst.
Was der Beruf verlangt
Der Beruf verlangt die Bereitschaft, Recht genau zu lesen und laufend nachzuziehen, denn das Sozialrecht wird häufig geändert. Er verlangt außerdem, Entscheidungen zu vertreten, die den Betroffenen belasten: eine abgelehnte Leistung, ein beendetes Krankengeld, eine Beitragsforderung an einen Selbstständigen. Diese Gespräche sind der schwerste Teil der Arbeit. Die Fallzahlen sind hoch, die Bearbeitungszeiten vorgegeben, und in Servicebereichen der Kassen ist die Taktung eng. Dem stehen geregelte Arbeitszeiten, Gleitzeit, sichere Beschäftigung und geordnete Aufstiegswege gegenüber.
Aussichten
Die Träger stellen weiter ein, weil viele Beschäftigte in den nächsten Jahren ausscheiden. Zugleich verändert die Digitalisierung die Arbeit: Meldeverfahren laufen elektronisch, einfache Fälle werden maschinell vorbereitet, und Fusionen von Kassen verlagern Standorte. Der Bedarf verschiebt sich zu Fällen mit Prüf- und Beratungsbedarf. Entwicklungswege führen in die Fachberatung, das Widerspruchs- und Klageverfahren, das Firmenkundengeschäft der Kassen oder in Team- und Dienststellenleitungen.
Aufgaben
- Versicherungs- und Mitgliedschaftsverhältnisse klären
- Beiträge für Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte und Selbstständige berechnen
- Leistungsanträge prüfen und Bescheide erstellen
- Krankengeld- und Rehabilitationsfälle steuern
- Versicherte am Telefon und am Schalter beraten
- mit Arbeitgebern, Ärzten, Leistungserbringern und dem Medizinischen Dienst zusammenarbeiten
- Widersprüche bearbeiten und Beitragsforderungen beitreiben
Voraussetzungen
- abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten in einer Fachrichtung
- in der Praxis mittlere Reife oder Abitur als Zugangsvoraussetzung
- sichere Anwendung des Sozialgesetzbuchs, insbesondere SGB IV und SGB V
- Genauigkeit bei Fristen, Bescheiden und Begründungen
- Belastbarkeit in Gesprächen über abgelehnte Leistungen
- Bereitschaft zur laufenden Fortbildung bei Rechtsänderungen
Wo man arbeitet
- gesetzliche Krankenkassen und ihre Geschäftsstellen
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Knappschaft und landwirtschaftliche Sozialversicherung
- Servicecenter der Träger
- Homeoffice
Der Weg in den Beruf
Grundlage ist die dreijährige duale Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei einem Träger der Sozialversicherung, gewählt in einer Fachrichtung wie allgemeine Krankenversicherung, Rentenversicherung oder gesetzliche Unfallversicherung; unterrichtet wird in der Berufsschule und in den Bildungszentren der Träger. Danach führen die Fortbildung zum Krankenkassen- oder Sozialversicherungsfachwirt, der Verwaltungsfachwirt oder ein duales Studium im Sozialversicherungsrecht weiter, letzteres auch in den gehobenen nichttechnischen Dienst.
Offene Stellen als Sozialversicherungsfachangestellter
In der Suche fortsetzenAusbildung Sozialversicherungsfachangestellte (m/w/d) zum 01.08.2027
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