Was macht ein Kundenberater im Versicherungsvertrieb?
Diese Bezeichnung ist bewusst offen und wird von den Häusern auch so verwendet: Gemeint ist beratender Vertrieb von Versicherungen an Kunden, und mehr steht nicht darin. Ob die Stelle im Außendienst mit eigenem Kundenbestand liegt oder im Innendienst am Bildschirm, ob sie in einer Agentur, in einer Bankfiliale, in einem Servicecenter oder im Maklervertrieb angesiedelt ist, ob sie Privatkunden oder Gewerbe betreut und ob der Schwerpunkt bei Sach, Kranken oder Vorsorge liegt, ist damit nicht gesagt. Gemeinsam ist allen Fassungen ein Kern: Bedarf erheben, Produkte erklären und vergleichen, Angebote rechnen, Anträge aufnehmen, die Beratung nachweisbar dokumentieren, den betreuten Bestand pflegen und Kunden im Schaden- oder Leistungsfall begleiten. Gemeinsam ist ihnen auch die Messung am Ergebnis, denn eine Vertriebsstelle bleibt eine Vertriebsstelle, und ein Teil der Vergütung hängt fast überall an Abschlüssen. Wer eine solche Ausschreibung liest, findet die eigentlichen Bedingungen erst in vier Fragen: Wo entstehen die Termine, wer stellt an, welche Sparten sind zu beherrschen, und wie ist das Verhältnis von festem zu variablem Anteil. Ohne diese Antworten ist die Rolle nicht vergleichbar mit einer anderen desselben Titels.
Wie wird man Kundenberater im Versicherungsvertrieb?
Der Regelweg ist die dreijährige Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen. Ebenso verbreitet ist der Quereinstieg aus anderen Vertriebs- und Dienstleistungsberufen, aus dem Bankwesen oder aus dem Handel, dann über ein Einstiegsprogramm des Versicherers mit Abschluss zum Fachmann für Versicherungsvermittlung vor der Industrie- und Handelskammer. Aufbauend gibt es den Versicherungsfachwirt und den Versicherungsbetriebswirt. Wer vermittelt, braucht den Sachkundenachweis und die Erlaubnis nach § 34d GewO mit Eintragung im Vermittlerregister; wer ausschließlich für ein Unternehmen tätig ist, das die uneingeschränkte Haftung übernimmt, wird als gebundener Vertreter geführt. Die Weiterbildungspflicht nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr gilt in jedem Fall. Reine Servicerollen ohne Vermittlung kommen auch ohne Erlaubnis aus, sind dann aber im engeren Sinn kein Vertrieb.
Was der Beruf verlangt
Fachbreite und Belastbarkeit im Ergebnisdruck. Ein Privatkunde fragt nicht spartenweise, weshalb Grundsicherheit in Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Kraftfahrt, Unfall, Krankenzusatz und Altersvorsorge nötig ist, ohne dass in jeder Sparte Tiefe verlangt wird. Dazu kommt saubere Dokumentation, weil Beratungsfehler noch nach Jahren geltend gemacht werden, und der Umgang mit Zurückweisung, denn auf ein Gespräch kommen mehrere erfolglose Ansprachen. Wie stark die Belastung ausfällt, hängt wieder an der Fassung der Stelle: Im Außendienst kommen Selbststeuerung, Randzeiten und Fahrzeit hinzu, im Innendienst Taktung, Gesprächsmengen und Bildschirmarbeit. Wo Provision einen großen Anteil hat, wirkt Storno über die Haftungszeit zurück und macht die ersten Jahre unsicher.
Aussichten
Beratender Versicherungsvertrieb bleibt gefragt, verschiebt sich aber. Einfache Verträge werden online abgeschlossen, während erklärungsbedürftige Themen wie Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge, Elementarschutz und Kleingewerbe die persönliche Beratung tragen. Die Zahl der registrierten Vermittler sinkt seit Jahren, die Altersstruktur ist hoch, und Bestände werden zur Übernahme frei, was den Einstieg erleichtert. Wer sich früh entscheidet, welche der möglichen Fassungen dieser Stelle die eigene sein soll, kommt schneller voran: als Spezialist für eine Sparte, in der Gewerbebetreuung, in der Führung einer Geschäftsstelle, in der Vertriebsunterstützung oder in der selbstständigen Vermittlung.