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Vertrieb & Kundenberatung

Kundenberater im Vertrieb

Kundenberater im Vertrieb betreuen einen zugeteilten Bestand und schließen neue Verträge ab, meist in einer Agentur, einer Geschäftsstelle oder einem Servicecenter mit Vertriebsauftrag.

17 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Kundenberater im Vertrieb verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.200 € 3.600 € 38.400 €
Mit Berufserfahrung 3.500 € 4.000 € 4.700 € 48.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.400 € 5.200 € 6.300 € 62.400 €

Bei angestellten Beratern privater Versicherer bildet der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe die Grundlage; dazu kommt eine variable Vergütung, deren Anteil je Haus stark schwankt. In selbstständigen Agenturen besteht das Einkommen ganz aus Abschluss- und Bestandsprovision, und stornierte Verträge werden innerhalb der Haftungszeit zurückbelastet.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Kundenberater im Vertrieb?

Der Kundenberater im Vertrieb arbeitet an der Schnittstelle zwischen Bestandspflege und Neugeschäft. Ihm ist eine Zahl von Kunden zugeordnet, deren Verträge er kennt und laufend anpasst: Umzug, Familienzuwachs, neues Fahrzeug, Immobilienkauf, Wechsel in die Selbstständigkeit. Jeder dieser Anlässe ist ein Beratungs- und ein Vertriebsanlass. Beraten wird über die Breite des privaten Bedarfs, von Kraftfahrt, Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht über Unfall und Rechtsschutz bis zu Renten, Berufsunfähigkeit und Krankenzusatz. Dazu gehören die Bedarfsaufnahme, die Angebotsrechnung, die Antragsaufnahme und das Beratungsprotokoll nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Ein spürbarer Teil der Arbeit ist Terminarbeit: Kunden anrufen, Anlässe aus Listen abarbeiten, Empfehlungen erfragen. Im Schaden- und Leistungsfall bleibt der Berater die erste Ansprechstelle, auch wenn die Bearbeitung im Innendienst liegt.

Wie wird man Kundenberater im Vertrieb?

Der Regelweg ist die dreijährige duale Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen. Der Quereinstieg aus Handel, Handwerk oder Bankwesen ist verbreitet und läuft über die Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung oder den Abschluss Geprüfter Versicherungsfachmann sowie über die Fachlehrgänge des Hauses. Wer vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO und die Eintragung im Vermittlerregister; wer ausschließlich für ein Unternehmen tätig ist, das die uneingeschränkte Haftung übernimmt, ist als gebundener Vertreter davon ausgenommen und wird über den Versicherer eingetragen. Die IDD-Weiterbildungspflicht von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr ist nachzuweisen. Weiter geht es über den Versicherungsfachwirt.

Was der Beruf verlangt

Vor allem die Fähigkeit, mit Zielen zu leben. Die Leistung ist in Stückzahlen und Beiträgen messbar und wird monatlich besprochen; wer die Vorgaben verfehlt, merkt das schnell. Ein Teil des Einkommens hängt an Abschlüssen, und Verträge, die früh storniert werden, führen innerhalb der Haftungszeit zur Rückbelastung der Provision. Der Kundenkontakt ist der angenehme Teil, die Kaltakquise und die Listenarbeit sind es meist nicht. Öffnungszeiten und Kundenwünsche verschieben Termine in den Abend und gelegentlich auf den Samstag. Fachlich verlangt die Breite des Bedarfs, dass man in vielen Sparten sattelfest ist, ohne in einer Spezialist zu sein, und die Dokumentationspflichten sind bei jedem Gespräch einzuhalten.

Aussichten

Der Bedarf an Beratern bleibt, verlagert sich aber. Einfache Sachverträge werden online abgeschlossen; was Beratung verlangt, sind Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge, gewerbliche Kleinrisiken und komplexere Sachdeckungen. Häuser dünnen ihre Agenturnetze aus und geben den bleibenden Standorten größere Bestände, was die Betreuungslast erhöht und die Chancen für gute Berater verbessert. Entwicklungswege führen zum Fachberater für eine Sparte, in die Leitung einer Agentur oder Geschäftsstelle, in die Vertriebssteuerung oder in die Selbstständigkeit als Vermittler oder Makler.

Aufgaben

  • Einen zugeteilten Bestand betreuen und Verträge anpassen
  • Bedarf aufnehmen und Angebote in den privaten Sparten rechnen
  • Neue Verträge vermitteln und Anträge aufnehmen
  • Beratung nach den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes dokumentieren
  • Termine aus Anlasslisten und Empfehlungen vereinbaren
  • Kunden im Schaden- und Leistungsfall begleiten
  • Vertriebsziele nachhalten und Ergebnisse mit der Leitung besprechen

Voraussetzungen

  • Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen oder Sachkundeprüfung als Quereinsteiger
  • Erlaubnis nach § 34d GewO oder Eintragung als gebundener Vertreter im Vermittlerregister
  • IDD-Weiterbildung von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr
  • Kenntnisse in den privaten Sach-, Unfall- und Vorsorgesparten
  • Bereitschaft zu Zielvereinbarungen und zur Terminakquise
  • Führerschein und Bereitschaft zu Abendterminen

Wo man arbeitet

  • Generalagentur oder Geschäftsstelle eines Versicherers
  • Bezirksdirektion
  • Servicecenter mit Vertriebsauftrag
  • Beim Kunden vor Ort
  • Homeoffice für Vorbereitung und Telefonie

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen; Quereinsteiger legen die Sachkundeprüfung ab und durchlaufen die Fachlehrgänge des Hauses. Für die Vermittlung sind die Erlaubnis nach § 34d GewO und die Eintragung im Vermittlerregister nötig, ersatzweise die Eintragung als gebundener Vertreter über den Versicherer. Aufbauend folgt der Versicherungsfachwirt; die IDD-Weiterbildung von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr ist dauerhaft nachzuweisen.

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