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Gesetzliche Kassen & Sozialversicherung

Steuerfachangestellte

Steuerfachangestellte arbeiten im Arbeitgeberservice einer gesetzlichen Kasse: Beitragsabrechnung, Meldeverfahren, Beitragsrückstände und die Begleitung der Betriebsprüfung.

2 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Steuerfachangestellte verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.200 € 3.600 € 38.400 €
Mit Berufserfahrung 3.500 € 3.900 € 4.400 € 46.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.200 € 4.700 € 5.400 € 56.400 €

Gesetzliche Kassen zahlen nach eigenen Tarifwerken, je nach Kassenart nach dem Tarifvertrag der Ersatzkassen, nach dem Tarifwerk der Allgemeinen Ortskrankenkassen oder nach einem Haustarif; der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe gilt hier nicht. Die Eingruppierung bestimmt die Spanne, Zusatzentgelte und eine Jahressonderzahlung kommen hinzu. In einer Steuerkanzlei wird frei verhandelt, dort liegt das Niveau bei gleicher Aufgabe oft niedriger.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Steuerfachangestellte?

Die Rolle sitzt im Arbeitgeberservice einer gesetzlichen Krankenkasse und hat mit der Steuererklärung eines Mandanten nichts zu tun. Gegenstand ist der Beitragseinzug: Arbeitgeber melden ihre Beschäftigten, reichen Beitragsnachweise ein und zahlen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, und die Kasse prüft, ordnet zu und klärt, wo Meldung und Zahlung nicht zusammenpassen. Dazu bearbeitet die Stelle Meldungen aus dem Verfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, korrigiert fehlerhafte Datensätze, beurteilt Versicherungspflicht und Beitragsgruppen bei geringfügiger Beschäftigung, Mehrfachbeschäftigung oder Studierenden, rechnet die Umlagen für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft ab, bearbeitet Beitragsrückstände mit Mahnung, Stundung und Ratenvereinbarung und begleitet die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV, die die Deutsche Rentenversicherung durchführt. Ansprechpartner sind Personalabteilungen, Lohnbüros und Steuerkanzleien.

Wie wird man Steuerfachangestellte?

Der Weg führt über die dreijährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten, die vor der Steuerberaterkammer abgeschlossen wird, oder über die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten mit Fachrichtung Krankenversicherung. Kassen stellen ebenso Lohnbuchhalter und Personalsachbearbeiter ein, die aus Kanzleien oder Lohnbüros kommen und das Beitragsrecht mitbringen. Für Steuerfachangestellte ist der Wechsel naheliegend, weil sie die Lohnabrechnung von der Arbeitgeberseite kennen; einzuarbeiten ist das Sozialrecht der Bücher IV und V. Weiterführend sind der Fachassistent Lohn und Gehalt, der Steuerfachwirt und die Lehrgänge der Kassen zum Beitrags- und Melderecht.

Was der Beruf verlangt

Sicherheit in einem Rechtsgebiet, das sich jährlich ändert, und Trennschärfe zwischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, die trotz gemeinsamer Grundlage auseinanderlaufen. Die Termine sind fest: Beitragsnachweis und Fälligkeit der Beiträge folgen dem Monatsrhythmus, und eine gerissene Frist erzeugt Säumniszuschläge beim Arbeitgeber. Verlangt werden Genauigkeit im Massenverfahren, Sicherheit am Telefon mit Lohnbüros, die unter eigenem Zeitdruck stehen, und Festigkeit in Gesprächen über Rückstände, in denen es um die Existenz eines Betriebs gehen kann. Sozialdaten unterliegen einem besonderen Schutz, der die tägliche Arbeit ordnet.

Aussichten

Das Meldeverfahren wird weiter digitalisiert: Arbeitgeberportale, die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung und maschinelle Rückmeldungen nehmen Routinearbeit ab und verlagern den Aufwand auf die Klärfälle. Die Nachfrage bleibt stabil, weil jeder Arbeitgeber einen Ansprechpartner braucht und Fachkräfte mit Beitragsrecht knapp sind. Wege führen in die Fachberatung für Arbeitgeber, in den Prüfdienst der Kasse, in die Schulung neuer Kollegen oder in die Teamleitung; der Rückweg in eine Kanzlei oder in die Lohnabrechnung eines Unternehmens bleibt jederzeit offen.

Aufgaben

  • Beitragsnachweise prüfen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zuordnen
  • Meldungen aus dem Verfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung bearbeiten
  • Fehlerhafte Datensätze mit dem Arbeitgeber oder Lohnbüro klären
  • Versicherungspflicht und Beitragsgruppen bei besonderen Beschäftigungsformen beurteilen
  • Umlagen für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft abrechnen
  • Beitragsrückstände mahnen, stunden und Ratenvereinbarungen treffen
  • Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV begleiten und Ergebnisse umsetzen

Voraussetzungen

  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder zum Sozialversicherungsfachangestellten
  • Kenntnisse in Lohnabrechnung und im Beitragsrecht der Sozialversicherung
  • Einarbeitung in das Sozialgesetzbuch, insbesondere die Bücher IV und V
  • Sicherer Umgang mit Melde- und Beitragsverfahren sowie Fachanwendungen
  • Genauigkeit im Massenverfahren und Fristentreue
  • Festigkeit in Gesprächen über Beitragsrückstände
  • Sorgfalt im Sozialdatenschutz

Wo man arbeitet

  • Arbeitgeberservice einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Beitragsabteilung einer Ersatz- oder Innungskasse
  • Prüfdienst oder Fachberatung einer Kasse
  • Lohnbuchhaltung einer Steuerkanzlei
  • Homeoffice im hybriden Innendienst

Der Weg in den Beruf

Üblich sind die dreijährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten vor der Steuerberaterkammer oder die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten mit Fachrichtung Krankenversicherung. Ebenso kommen Lohnbuchhalter und Personalsachbearbeiter aus Kanzleien und Lohnbüros in die Rolle. Das Sozialrecht der Bücher IV und V wird im Haus erlernt. Weiterführend sind der Fachassistent Lohn und Gehalt, der Steuerfachwirt und die Lehrgänge der Kassen zum Beitrags- und Melderecht.

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