Jurist
Juristen im Versicherungsunternehmen beraten das Haus als Syndikus: Bedingungswerke und Verträge, Aufsichtsrecht, Deckungsfragen und die Führung von Prozessen.
- Offene Stellen
- 6
- Monatsbrutto
- 4.600 – 12.000 €
Steuerberater in der Versicherungswirtschaft arbeiten als Syndikus im Steuerbereich eines Konzerns oder beraten aus der Kanzlei die Firmenkunden eines Versicherers zu Altersversorgung, Pensionsrückstellungen und Nachfolge.
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| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 4.500 € | 5.200 € | 6.000 € | 62.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 6.000 € | 7.000 € | 8.600 € | 84.000 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 8.000 € | 9.500 € | 14.000 € | 114.000 € |
Im Konzern wird die Rolle in der Regel außertariflich geführt; wo der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe angewandt wird, liegt sie in der höchsten Gehaltsgruppe. In Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gilt kein Tarifvertrag, dort wird frei verhandelt, und die Bestellung als Berufsträger bringt einen deutlichen Sprung. Nach oben wirken Konzerngröße, internationale Sachverhalte und die Aussicht auf Partnerschaft.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.
Es gibt zwei Verortungen, die sich deutlich unterscheiden. Im Konzern arbeitet der Steuerberater als Syndikus in der Steuerabteilung: Steuererklärungen und Steuerbilanzen der Konzerngesellschaften, Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Versicherungsteuer und die Feuerschutzsteuer als branchentypische Verkehrsteuern, dazu die Umsatzsteuer eines Hauses, dessen Ausgangsumsätze überwiegend steuerfrei sind und dessen Vorsteuerabzug entsprechend begrenzt ist. Hinzu kommen Organschaft, latente Steuern in Einzel- und Konzernabschluss, Verrechnungspreise zwischen den Gesellschaften, die Begleitung der Betriebsprüfung und ein Verfahren zur Einhaltung steuerlicher Pflichten. Auch die steuerliche Beurteilung der Kapitalanlagen und der eigenen Produkte gehört dazu, etwa die Besteuerung von Erträgen aus Lebens- und Rentenversicherungen nach § 20 EStG. In der Kanzlei ist der Versicherer nicht Arbeitgeber, sondern Umfeld: Beraten werden Firmenkunden zu betrieblicher Altersversorgung, zu Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, zur Rückdeckung und zur Nachfolge, häufig in Zusammenarbeit mit dem Firmenkundenvertrieb eines Versicherers.
Der Titel ist geschützt und die Prüfung anspruchsvoll. Zugang haben Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums nach zwei bis drei Jahren praktischer Tätigkeit sowie Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter nach längerer Berufszeit. Die Prüfung wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer abgelegt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; die Durchfallquoten sind hoch, und die Vorbereitung erfolgt meist über Lehrgänge neben dem Beruf. Nach der Bestellung bestehen Fortbildungspflicht, Verschwiegenheitspflicht und Berufshaftpflicht, dazu kommen Fachberatertitel etwa für internationales Steuerrecht.
Genauigkeit, Fristentreue und die Bereitschaft, Verantwortung zu tragen: Der Berufsträger haftet für seine Arbeit, und im Konzern steht die Steuerabteilung für Erklärungen ein, die Jahre später geprüft werden. Verlangt wird außerdem die Fähigkeit, mit Nachbarbereichen zu arbeiten, deren Sprache eine andere ist, mit dem Aktuariat über Rückstellungen, mit dem Rechnungswesen über Abschlüsse, mit der Kapitalanlage über Fondserträge. Die Rechtslage ändert sich laufend, und die Prüfungsvorbereitung fällt in Jahre, in denen zugleich voll gearbeitet wird.
Berufsträger sind knapp. In den Kanzleien fehlt die Nachfolge, und die Altersstruktur verschärft das Bild; im Konzern wächst der Bedarf durch neue Meldepflichten, die globale Mindestbesteuerung und die Erwartung der Aufsicht an dokumentierte steuerliche Prozesse. Beides zusammen ergibt eine ungewöhnlich gute Verhandlungsposition. Wege führen in die Leitung des Steuerbereichs, in die Partnerschaft einer Kanzlei, in die Verbindung von Steuern und Rechnungslegung oder in die eigene Praxis mit Schwerpunkt auf Versicherungs- und Vorsorgethemen.
Der Weg führt über ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschließend zwei bis drei Jahren praktischer Tätigkeit oder über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, den Steuerfachwirt beziehungsweise den geprüften Bilanzbuchhalter und eine längere Berufszeit. Die Prüfung wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer abgelegt und schriftlich sowie mündlich geführt; danach folgen Bestellung, Fortbildungspflicht und Berufshaftpflicht. Fachberatertitel und ein Aufbaustudium sind möglich.
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Juristen im Versicherungsunternehmen beraten das Haus als Syndikus: Bedingungswerke und Verträge, Aufsichtsrecht, Deckungsfragen und die Führung von Prozessen.
Volljuristen haben das zweite juristische Staatsexamen und damit die Befähigung zum Richteramt; in Versicherungsunternehmen besetzen sie die Rollen, die genau diese Befähigung voraussetzen, von der Prozessführung bis zur Leitung von Recht und Compliance.
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