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Recht, Compliance & Revision

Volljurist

Volljuristen haben das zweite juristische Staatsexamen und damit die Befähigung zum Richteramt; in Versicherungsunternehmen besetzen sie die Rollen, die genau diese Befähigung voraussetzen, von der Prozessführung bis zur Leitung von Recht und Compliance.

9 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Volljurist verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.800 € 5.400 € 6.200 € 64.800 €
Mit Berufserfahrung 6.000 € 7.000 € 8.500 € 84.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 7.800 € 9.500 € 13.000 € 114.000 €

Juristenstellen der privaten Versicherer liegen am oberen Rand des Tarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe oder werden von vornherein außertariflich besetzt; bei den gesetzlichen Kassen und den übrigen Trägern der Sozialversicherung bestimmen der TVöD beziehungsweise die Tarifverträge der Ersatzkassen die Eingruppierung und begrenzen die Spanne deutlich. Ausschlaggebend sind Examensnoten, Konzerngröße, das Rechtsgebiet und eine etwaige Führungsverantwortung; das Niveau der Wirtschaftskanzleien wird im Unternehmen in der Regel nicht erreicht.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Volljurist?

Volljurist ist keine Stellenbezeichnung, sondern eine Qualifikationsangabe: Gemeint ist, wer nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem juristischen Vorbereitungsdienst die zweite Staatsprüfung bestanden hat und damit nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt besitzt. Darin liegt der Unterschied zu einem Juristen ohne diesen Zusatz, denn die Bezeichnung Jurist ist offen und umfasst auch Wirtschaftsjuristen mit Bachelor- oder Masterabschluss, Diplom-Juristen und Absolventen mit erstem Staatsexamen. Diese Abgrenzung ist im Versicherungsunternehmen keine Formalie, weil an ihr konkrete Rollen hängen. Nur mit der Befähigung zum Richteramt ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46a der Bundesrechtsanwaltsordnung möglich, mit der ein angestellter Jurist seine Tätigkeit anwaltlich und fachlich unabhängig ausübt. Nur Rechtsanwälte vertreten das Haus vor den Gerichten, in denen ein Anwalt auftreten muss. Und die Leitung der Rechtsabteilung, die Compliance-Funktion und die Verantwortung für den Aufsichtsdialog werden nahezu ausnahmslos so besetzt. Die Arbeit selbst reicht von der Auslegung von Bedingungswerken und der Gestaltung allgemeiner Versicherungsbedingungen über Deckungs- und Leistungsstreitigkeiten in Berufsunfähigkeit, Leben und Kranken, Regress und Haftungsfragen, Rückversicherungs- und Auslagerungsverträge, Datenschutz, Aufsichtsrecht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz, Geldwäscheprävention, Arbeitsrecht bis zur Beschlussvorbereitung für Vorstand und Aufsichtsrat.

Wie wird man Volljurist?

Der Weg ist vorgeschrieben und lang. Auf das Studium der Rechtswissenschaft von vier bis fünf Jahren folgt die erste juristische Staatsprüfung, danach der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und in einer Kanzlei, abgeschlossen durch die zweite Staatsprüfung. Erst diese begründet die Befähigung zum Richteramt. Für Stellen in der Assekuranz sind gute Examensnoten der übliche Filter, dazu Schwerpunkte im Zivil-, Versicherungs-, Aufsichts- oder Arbeitsrecht, häufig ergänzt um eine Promotion, einen Master oder eine Station in einer Wirtschaftskanzlei. Nach dem Eintritt folgen die Zulassung als Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt, mit der auch die Zugehörigkeit zum Versorgungswerk verbunden ist, und gegebenenfalls ein Fachanwaltstitel, etwa für Versicherungsrecht oder Arbeitsrecht. Versicherungsfachliche Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, sondern im Haus erworben; viele Häuser erwarten aber, dass Bedingungswerke und Spartenlogik binnen weniger Jahre beherrscht werden.

Was der Beruf verlangt

Zunächst die Bereitschaft, eine Ausbildung von rund sieben Jahren mit zwei Prüfungen auf sich zu nehmen, deren erste Durchfallquoten kennt und deren Noten über Jahrzehnte zitiert werden. Im Beruf ist die Arbeit stiller, als das Studium vermuten lässt: Sie besteht aus Aktenlage, Stellungnahmen, Vertragsentwürfen und Abstimmung mit Fachbereichen, die eine Entscheidung wollen und keine Abwägung. Große Prozesse werden häufig an externe Kanzleien vergeben, sodass der Gerichtssaal seltener vorkommt als erwartet und die eigene Rolle die Steuerung des Mandats ist. Fristen bestimmen den Takt, und sie sind nicht verhandelbar. In Compliance-, Geldwäsche- und Datenschutzfunktionen kommt persönliche Verantwortungsnähe hinzu, weil an diesen Rollen aufsichtsrechtliche Pflichten unmittelbar hängen. Schwierig ist auch die Doppelstellung des Syndikus: Er ist fachlich unabhängig und gleichzeitig Arbeitnehmer eines Hauses, dessen Geschäftsinteresse er kennt.

Aussichten

Der Bedarf steigt, weil die Regulierung zunimmt. Aufsichtsrecht, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Datenschutz, digitale Widerstandsfähigkeit, Auslagerungssteuerung und Vertriebsrecht binden dauerhaft juristische Kapazität, und Versicherer bauen interne Abteilungen aus, weil externe Beratung teuer ist. Gleichzeitig ist der Wettbewerb um attraktive Konzernstellen hoch, und ohne einschlägige Spezialisierung ist der Einstieg schwerer geworden. Entwicklungswege führen in die Leitung eines Rechtsgebiets oder der Rechtsabteilung, in die Compliance-Leitung, zum Datenschutz- oder Geldwäschebeauftragten, in die Leistungs- und Schadenprüfung anspruchsvoller Sparten, in die Produktentwicklung oder in ein Vorstandsressort. Der Wechsel zwischen Versicherern, Kanzleien, Aufsicht und Verbänden ist üblich und in beide Richtungen möglich.

Aufgaben

  • Bedingungswerke und allgemeine Versicherungsbedingungen gestalten und prüfen
  • Deckungs- und Leistungsstreitigkeiten führen und externe Mandate steuern
  • Verträge mit Rückversicherern, Dienstleistern und Vermittlern verhandeln
  • Aufsichtsrechtliche Fragen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz beantworten
  • Compliance-, Geldwäsche- und Datenschutzanforderungen umsetzen
  • Regress- und Haftungsfragen bewerten
  • Fachbereiche und Vertrieb rechtlich beraten und Schulungen halten
  • Beschlussvorlagen für Vorstand und Aufsichtsrat vorbereiten

Voraussetzungen

  • Zweite juristische Staatsprüfung und damit die Befähigung zum Richteramt
  • In der Regel gute Examensnoten und ein einschlägiger Schwerpunkt
  • Kenntnisse im Versicherungsvertrags- und Aufsichtsrecht oder die Bereitschaft, sie zügig zu erwerben
  • Für anwaltliche Rollen die Zulassung als Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt nach § 46a BRAO
  • Fähigkeit, komplexe Sachverhalte für Nichtjuristen entscheidbar aufzubereiten
  • Sorgfalt im Umgang mit Fristen und Nachweispflichten
  • Englischkenntnisse für internationale Verträge und Konzernabstimmung

Wo man arbeitet

  • Rechtsabteilung eines Erstversicherers oder Konzerns
  • Rückversicherer
  • Compliance- oder Revisionsbereich
  • Verband oder Aufsichtsbehörde
  • Gesetzliche Krankenkasse oder Träger der Sozialversicherung
  • Wirtschaftskanzlei mit Versicherungsschwerpunkt

Der Weg in den Beruf

Der Weg ist gesetzlich festgelegt: Studium der Rechtswissenschaft über vier bis fünf Jahre, erste juristische Staatsprüfung, anschließend der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung, die nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt begründet. Erst dieser zweite Abschluss unterscheidet den Volljuristen von einem Juristen mit erstem Staatsexamen oder mit wirtschaftsjuristischem Hochschulabschluss. Danach folgen in der Assekuranz häufig die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46a BRAO, ein Fachanwaltstitel, ein Master oder eine Promotion.

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