Die meisten Berufe dieser Branche kann man lernen, indem man sie ausübt. Der Aktuar gehört nicht dazu. Er ist der einzige Beruf der Assekuranz, an dessen Bezeichnung eine geordnete Prüfungsfolge hängt, ein Berufsstand mit eigenen Standesregeln und eine Reihe von Funktionen, die das Aufsichtsrecht ausdrücklich verlangt. Wer diesen Weg geht, verpflichtet sich für mehrere Jahre.
Dieser Text beschreibt, wie der Weg aufgebaut ist, was er verlangt, wie lange er dauert und wo das Geld herkommt. Er nennt keine Beträge, die sich jährlich ändern, und keine Fächerliste, die morgen anders aussehen kann – beides steht bei der zuständigen Stelle und gehört dort nachgesehen.
Was der Titel ist und was er nicht ist
"Aktuar" ist keine geschützte Berufsbezeichnung im Sinne einer staatlichen Erlaubnis. Rechnen darf grundsätzlich jeder, der es kann. Was es gibt, ist der Titel Aktuar DAV beziehungsweise Aktuarin DAV: die Mitgliedschaft in der Deutschen Aktuarvereinigung, erworben nach deren Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Der Unterschied zur IHK-Prüfung ist wichtig. Die Deutsche Aktuarvereinigung ist ein Verein, kein Träger öffentlicher Verwaltung. Ihre Ordnungen sind Vereinsrecht, ihre Prüfungen sind Vereinsprüfungen. Das mindert den Wert nicht – im Gegenteil, in dieser Branche ist der Titel die härteste Währung, die es gibt –, aber es hat Folgen für die Förderung, und darauf kommt der Abschnitt zum Geld zurück.
Getragen wird der Titel von zwei Dingen: von der Prüfungsfolge und von den berufsständischen Regeln. Mitglieder unterliegen Standesregeln und fachlichen Grundsätzen der Vereinigung; wer eine aktuarielle Stellungnahme unterschreibt, unterschreibt auch dafür, dass sie diesen Grundsätzen entspricht. Das ist der Grund, aus dem Häuser den Titel verlangen, wo sie ihn nicht müssten.
Wer zugelassen wird
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit ausreichendem mathematischem Anteil. Der Regelfall ist Mathematik, Wirtschaftsmathematik oder Statistik; Physik, Informatik und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge mit starkem quantitativem Schwerpunkt kommen ebenfalls in Betracht. Ob die eigenen Studienleistungen reichen, entscheidet nicht der Arbeitgeber und nicht das Bauchgefühl, sondern die Vereinigung anhand der eingereichten Unterlagen. Klären Sie das, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, der die Ausbildung voraussetzt.
Zwei Punkte, die regelmäßig übersehen werden:
- Anrechnung von Hochschulleistungen. Eine Reihe von Universitäten bietet Lehrveranstaltungen an, deren Prüfungen auf das Grundwissen angerechnet werden. Wer noch studiert und die Richtung kennt, verkürzt sich den späteren Weg damit erheblich. Wer bereits fertig ist, prüft, ob rückwirkend etwas anerkannt wird.
- Der Arbeitgeber gehört dazu. Die Ausbildung ist berufsbegleitend gedacht und setzt eine aktuarielle Tätigkeit voraus. Ohne eine Stelle im Aktuariat oder in einem Bereich, in dem aktuariell gearbeitet wird, fehlt am Ende der praktische Teil.
Die Prüfungen: Grundwissen und Spezialwissen
Die Ausbildung ist zweistufig aufgebaut.
Das Grundwissen ist der breite Unterbau und besteht aus einer Reihe einzelner Prüfungen. Die Fächerzuschnitte sind mehrfach überarbeitet worden; die Gebiete lassen sich stabil so beschreiben: Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik, Finanzmathematik und Kapitalanlage, die Rechnungsgrundlagen der Personenversicherung, Schadenversicherungsmathematik, Rechnungslegung und Aufsichtsrecht, dazu Modellierung und wertorientierte Steuerung. Jedes Fach wird einzeln geprüft und einzeln bestanden. Die verbindliche Liste steht in der Prüfungsordnung der Vereinigung.
Das Spezialwissen folgt darauf und ist die fachliche Festlegung: Lebensversicherung, Krankenversicherung, Schadenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Kapitalanlage und Risikomanagement sind die üblichen Richtungen. Hier wird nicht nur schriftlich geprüft; zum Abschluss gehört eine mündliche Leistung, in der Sie ein Thema Ihres Gebiets vor Prüfern vertreten.
Drei Eigenheiten dieser Prüfungsfolge sollten Sie kennen, bevor Sie beginnen:
Es sind viele einzelne Termine. Die Prüfungen liegen über das Jahr verteilt, und Sie legen sie neben der Arbeit ab. Der Weg besteht deshalb nicht aus einer großen Anstrengung, sondern aus zwei bis fünf kleinen pro Jahr, über Jahre hinweg.
Wiederholungen sind vorgesehen, aber nicht unbegrenzt. Wie oft ein Fach wiederholt werden darf und in welchen Fristen, regelt die Prüfungsordnung. Ein nicht bestandenes Fach verschiebt den Abschluss um einen Prüfungszyklus – das ist der übliche Grund dafür, dass ein auf vier Jahre geplanter Weg fünf oder sechs dauert.
Der Kurs ist nicht die Prüfung. Die Vereinigung prüft; unterrichtet wird von Akademien, Hochschulen und hausinternen Programmen. Sie können sich auch im Selbststudium vorbereiten. Ob das trägt, hängt an Ihrer Vorbildung und daran, wie viel Ihr Haus im Alltag ohnehin erklärt.
Die praktische Tätigkeit
Die Prüfungen allein reichen nicht. Die Ordnung verlangt zusätzlich eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mehreren Jahren, die nachzuweisen und von der Vereinigung anzuerkennen ist. Umfang, Anrechnungszeiträume und die Frage, welche Tätigkeit als aktuariell gilt, stehen in der Ordnung und sind der Punkt, an dem sich ein Wechsel des Arbeitsplatzes bemerkbar machen kann.
Praktisch heißt das: Wer die Prüfungen schnell durchzieht, aber erst spät in einer anerkannten Tätigkeit arbeitet, bekommt den Titel trotzdem nicht früher. Und wer aus einer angrenzenden Funktion kommt – Controlling, Risikomanagement, Kapitalanlage –, sollte vorab klären lassen, wie seine Jahre gewertet werden, statt es am Ende zu erfahren.
Wie lange das dauert
Verlässlich lässt sich nur die Spanne nennen, und sie ist groß. Wer ein einschlägiges Studium mitbringt, Anrechnungen aus der Hochschule hat, in einem Haus arbeitet, das die Ausbildung organisiert unterstützt, und keine Prüfung wiederholen muss, ist in etwa drei Jahren fertig. Wer nebenbei lernt, ohne Anrechnungen anfängt und zwischendurch ein Fach wiederholt, braucht fünf bis sieben.
Rechnen Sie deshalb nicht mit einer Zahl, sondern mit einer Rechnung aus vier Größen: Zahl der noch offenen Fächer, Zahl der Prüfungstermine im Jahr, verfügbare Lernzeit je Woche, Zeitpunkt, ab dem die praktische Tätigkeit zählt. Wer diese vier Zahlen kennt, kann sich den eigenen Weg selbst ausrechnen; wer sie nicht kennt, plant nach Gefühl.
Was es kostet und wer zahlt
Die Kosten setzen sich aus drei Posten zusammen, die getrennt anfallen und getrennt zu klären sind:
- Prüfungsgebühren je Fach, nach der Gebührenordnung der Vereinigung.
- Kursgebühren, wenn Sie einen Vorbereitungskurs besuchen – der größte Posten, und derjenige, der sich durch Selbststudium am ehesten drücken lässt.
- Mitgliedsbeitrag und laufende Kosten der Zugehörigkeit, dazu Fachliteratur und Reisekosten zu Prüfungsorten.
Beträge stehen hier bewusst nicht: Sie ändern sich, hängen vom Anbieter ab und davon, wie viele Fächer Sie noch ablegen müssen. Fragen Sie beides ab – Gebührenordnung bei der Vereinigung, Preisliste beim Kursanbieter – und rechnen Sie mit der Zahl Ihrer offenen Fächer hoch.
Wer zahlt. In der Regel der Arbeitgeber, und zwar ganz: Häuser, die Aktuare brauchen, bilden sie selbst aus, weil der Markt sie nicht hergibt. Üblich ist ein Paket aus Kostenübernahme, Freistellung für Prüfungstage und einem Kontingent an Lernzeit. Der Umfang unterscheidet sich erheblich, und er ist verhandelbar – fragen Sie im Vorstellungsgespräch danach, und lassen Sie sich die Antwort in den Vertrag schreiben. Eine mündliche Zusage über eine Ausbildung, die vier Jahre läuft, überlebt keinen Vorgesetztenwechsel.
Öffentliche Förderung passt hier meist nicht. Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen nach öffentlich-rechtlichen Prüfungsordnungen; die Prüfung eines Vereins gehört im Regelfall nicht dazu. Ob im Einzelfall etwas geht, sagt das zuständige Amt und niemand sonst. Die übrigen Finanzierungswege und die steuerliche Seite stehen in Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft.
Die Rückzahlungsklausel
Eine vom Haus bezahlte Aktuarsausbildung ist teuer und dauert lange. Fast immer hängt daran eine Rückzahlungsvereinbarung: Wer innerhalb einer Bindungsdauer kündigt, zahlt anteilig zurück. Das ist zulässig, aber nur in Grenzen.
Maßstab ist das Verhältnis von Dauer, Kosten und beruflichem Wert der Ausbildung zur Bindungsdauer. Eine mehrjährige, teure Ausbildung trägt eine längere Bindung als ein Wochenlehrgang; Bindungen über fünf Jahre werden kaum anerkannt. Prüfen Sie außerdem drei Punkte, die eine Klausel angreifbar machen: Verringert sich der Betrag mit jedem Monat anteilig? Unterscheidet die Klausel danach, warum das Arbeitsverhältnis endet – wer betriebsbedingt gehen muss, darf nicht zahlen? Ist verständlich beziffert, was zurückzuzahlen ist?
Achten Sie zusätzlich auf einen Fall, den Standardklauseln oft nicht regeln: Was gilt, wenn Sie die Ausbildung abbrechen oder eine Prüfung endgültig nicht bestehen? Diese Frage gehört vor der Unterschrift geklärt, nicht danach.
Was der Titel öffnet
Der Titel ist keine Verzierung, sondern Zugangsvoraussetzung für Funktionen, die das Aufsichtsrecht besetzt sehen will.
Die versicherungsmathematische Funktion nach § 31 VAG gehört zu den Schlüsselfunktionen, die jedes Unternehmen einrichten muss; sie beurteilt die versicherungstechnischen Rückstellungen, äußert sich zur Zeichnungspolitik und zur Rückversicherung. Der Verantwortliche Aktuar ist in der Lebensversicherung in § 141 VAG geregelt und über entsprechende Vorschriften auch in der substitutiven Krankenversicherung vorgesehen; er trägt persönlich dafür ein, dass die Prämien und die Deckungsrückstellung den Vorschriften entsprechen, und bestätigt das unter dem Bilanzausweis. Für die Bestellung verlangt das Gesetz die erforderlichen Kenntnisse und Berufserfahrung; in der Praxis läuft das über den Titel.
Daneben gibt es die aufbauenden Qualifikationen, allen voran die international anerkannte Zusatzqualifikation im Risikomanagement, die auf der Aktuarsausbildung aufsetzt. Und es gibt die Weiterbildungspflicht: Die Vereinigung verpflichtet ihre Mitglieder zu regelmäßiger fachlicher Fortbildung und zum Nachweis darüber. Der Titel ist damit kein Endpunkt, sondern ein Zustand, den man hält.
Bevor Sie sich entscheiden
Vier Fragen, deren Antworten Sie vor dem ersten Prüfungstermin kennen sollten:
- Reicht meine Vorbildung, und was wird angerechnet? Zu klären mit der Vereinigung, nicht mit dem Vorgesetzten.
- Zählt meine jetzige Stelle als praktische Tätigkeit? Sonst laufen Prüfungen und Praxisjahre nacheinander statt nebeneinander.
- Was genau übernimmt das Haus – Gebühren, Kurse, Lernzeit, Prüfungstage – und was steht dazu im Vertrag?
- Welche Bindung hänge ich mir damit ans Bein, und was passiert bei Abbruch?
Und eine fünfte, die weniger nach Verwaltung klingt und mehr entscheidet: Wollen Sie die nächsten Jahre Abende und Wochenenden in Stochastik und Rechnungslegung verbringen? Wer den Weg abbricht, verliert nicht den Beruf – aktuarielle Arbeit lässt sich auch ohne Titel machen –, aber er verliert die Jahre. Der Einstieg in die Branche und die Frage, ob das Aktuariat überhaupt der richtige Bereich ist, stehen in Quereinstieg in die Versicherungswirtschaft. Was gerade gesucht wird, zeigen die offenen Stellenangebote.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen der Versicherungswirtschaft, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.