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Karriere

Quereinstieg in die Versicherungswirtschaft

Die Assekuranz ist eine der offensten Branchen für Wechselnde – mit einer Ausnahme: Wer beraten und vermitteln will, braucht Sachkunde und eine Erlaubnis. Welche Wege es gibt, was sie kosten und wie man sich bewirbt.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Quereinstieg heißt: Sie arbeiten künftig in einem Beruf, für den Sie die übliche Ausbildung nicht durchlaufen haben. In der Versicherungswirtschaft ist das kein Sonderfall, sondern ein üblicher Weg – ein erheblicher Teil der Beschäftigten in Schaden, Vertragsservice, Kundenservice und Vertrieb ist über eine andere Ausbildung hereingekommen.

Der Grund ist einfach: Die meisten Tätigkeiten dieser Branche sind nicht reglementiert. Wer Verträge bearbeitet, Schäden reguliert oder Leistungen prüft, braucht dafür keinen bestimmten Abschluss. Was er braucht, ist Fachwissen – und das vermitteln die Häuser selbst, weil sie es ohnehin für jede eigene Ausbildung tun.

Es gibt eine Ausnahme, und sie ist wichtig: Wer berät und vermittelt, braucht Sachkunde und in vielen Fällen eine Erlaubnis. Diesem Punkt ist ein eigener Abschnitt gewidmet.

Zuerst: Wohin genau?

"In die Versicherung wechseln" ist kein Ziel, sondern eine Richtung. Die Branche zerfällt in Bereiche, die miteinander wenig zu tun haben. Der erste Schritt ist deshalb, den Zielbereich so genau zu benennen, dass Sie eine Stellenausschreibung dazu lesen können.

Der leichteste Einstieg liegt in der Sachbearbeitung: Vertragsservice und Betrieb, Schaden und Leistung, Kundenservicecenter. Hier wird eingearbeitet, hier gibt es Einstiegsprogramme, hier zählt Sorgfalt mehr als Vorwissen.

Der Einstieg über eine mitgebrachte Fachlichkeit ist der zweite große Weg. Wer Mathematik studiert hat, geht ins Aktuariat. Wer Jura studiert hat, geht in Recht und Compliance oder in die Haftpflicht- und Rechtsschutzabteilung. Wer aus der IT kommt, wird gesucht – die Bestandsführungssysteme dieser Branche sind alt, groß und ohne Fachleute nicht zu bewegen. Wer aus dem Handwerk, dem Bauwesen oder der Kfz-Technik kommt, ist in der Schadenbesichtigung und im Risk Engineering am richtigen Platz, weil er beurteilen kann, was er sieht.

Der Vertrieb nimmt Menschen aus Beratungs- und Verkaufsberufen auf, verlangt aber den Sachkundenachweis – siehe unten.

Klären Sie zu Ihrem Zielbereich zwei Dinge: Wie viele Stellen sind tatsächlich ausgeschrieben, und wie sind sie formuliert? Wendungen wie "auch Quereinsteiger willkommen", "wir qualifizieren Sie" oder "Sachkunde erwünscht, nicht Bedingung" sind ein belastbares Signal.

Der Sonderfall Beratung und Vermittlung

Hier hört die Offenheit auf, und zwar aus einem guten Grund: Wer über Altersvorsorge und Absicherung berät, entscheidet über fremdes Geld auf Jahrzehnte.

Die Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung. Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer. Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und der Nachweis der Sachkunde. Versicherungsberater, die gegen Honorar und ohne Provision beraten, fallen unter dieselbe Vorschrift mit eigenen Voraussetzungen.

Die Ausnahme für gebundene Vertreter. Wer ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig ist, das die uneingeschränkte Haftung für seine Tätigkeit übernimmt, braucht keine eigene Erlaubnis. Das Unternehmen meldet ihn stattdessen zur Eintragung ins Vermittlerregister an und steht dafür ein, dass er zuverlässig und qualifiziert ist. Das ist der übliche Weg in der Ausschließlichkeitsorganisation.

Angestellte im Innendienst. Wer im Haus eines Versicherers arbeitet und unmittelbar bei der Beratung oder Vermittlung mitwirkt, braucht keine eigene Erlaubnis, muss aber angemessen qualifiziert sein. Dafür sorgt der Arbeitgeber – und deshalb steht am Anfang vieler Einstiegsverträge eine Qualifizierung.

Der Sachkundenachweis wird in aller Regel über die Prüfung zum Geprüften Versicherungsfachmann oder zur Geprüften Versicherungsfachfrau IHK erbracht. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen; die Vorbereitung dauert je nach Form einige Monate berufsbegleitend. Bestimmte Abschlüsse – etwa die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen – gelten als gleichgestellt und ersetzen die Prüfung.

Das Vermittlerregister. Wer eine Erlaubnis hat oder als gebundener Vertreter angemeldet ist, steht in einem öffentlichen Register, das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt wird. Jeder Kunde kann dort nachsehen. Das ist der Grund, aus dem in dieser Branche nach geordneten Vermögensverhältnissen und einschlägigen Vorstrafen gefragt werden darf.

Die Weiterbildungspflicht. Aus der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD folgt eine Pflicht zu 15 Stunden Weiterbildung im Kalenderjahr. Sie trifft Vermittler ebenso wie Beschäftigte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und sie ist zu dokumentieren. Einzelheiten stehen in Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft.

Die Wege zu einem Abschluss

Einstieg über den Betrieb mit hausinterner Qualifizierung. Der häufigste Weg. Sie werden für eine Sachbearbeitungsstelle eingestellt und durchlaufen die Fachausbildung des Hauses. Das geht schnell und wird bezahlt. Der Nachteil: Ein hausinternes Zertifikat ist außerhalb des Hauses wenig wert. Vereinbaren Sie deshalb, wenn möglich, eine anerkannte Prüfung als Ziel.

Umschulung zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen. Der anerkannte Ausbildungsberuf der Branche, regulär drei Jahre, mit den Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung. Als Umschulung läuft er verkürzt und endet mit derselben IHK-Prüfung wie die reguläre Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen wird er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert; ob und in welcher Höhe, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Fragen Sie dort zuerst, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Externenprüfung. Wer lange in der Branche gearbeitet hat, ohne den Abschluss zu besitzen, kann nach dem Berufsbildungsgesetz zur Abschlussprüfung zugelassen werden, ohne die Ausbildung durchlaufen zu haben. Verlangt wird eine Berufspraxis, die deutlich länger ist als die Ausbildungszeit; zuständig ist die IHK. Für Angelernte ist das der kürzeste Weg zu einem anerkannten Abschluss – und der Weg, den viele nach ein paar Jahren im Kundenservicecenter gehen.

Sozialversicherungsfachangestellte. Der eigene Ausbildungsberuf der gesetzlichen Kassen und Träger, drei Jahre, mit Fachrichtungen für Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Wer in die gesetzliche Sozialversicherung wechselt, findet dort eine andere Welt vor: öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, eigener Tarif, Leistungsrecht nach den Sozialgesetzbüchern statt Vertragsrecht nach dem VVG.

Berufsbegleitendes Studium. Für den Wechsel in Steuerungs-, Aktuariats- und Führungsfunktionen. Die Branche hat dafür eigene Einrichtungen; ein Betriebswirtschafts- oder Wirtschaftsmathematikstudium mit Schwerpunkt Versicherung ist der klassische Weg.

Was Sie mitbringen, auch wenn es nicht so aussieht

Der häufigste Fehler bei einer Quereinsteigerbewerbung ist, den bisherigen Beruf zu entschuldigen. Er ist aber das Einzige, was Sie von den anderen Bewerbenden unterscheidet – und die Assekuranz kann mit fachfremder Erfahrung mehr anfangen als die meisten Branchen, weil sie Risiken aus allen Branchen versichert.

Übersetzen Sie ihn deshalb in die Sprache des Zielbereichs:

  • Wer im Handwerk oder am Bau gearbeitet hat, kann Bauschäden, Leitungswasser und Handwerkerrechnungen beurteilen. In der Sachschadenregulierung ist das unmittelbar Geld wert.
  • Wer in der Kfz-Technik gearbeitet hat, erkennt einen überhöhten Kostenvoranschlag und einen unplausiblen Schadenhergang.
  • Wer in der Pflege oder im Gesundheitswesen gearbeitet hat, versteht Diagnosen, Heilmittelverordnungen und Rechnungen. Das ist die Leistungsprüfung der Kranken- und Unfallversicherung.
  • Wer in Beratung oder Verkauf gearbeitet hat, hat Gespräche unter Zeitdruck geführt und Beschwerden bearbeitet – die Kernfertigkeit von Vertrieb und Kundenservicecenter.
  • Wer aus der Verwaltung, aus einer Kanzlei oder aus einer Behörde kommt, kennt Aktenführung, Fristen und die Pflicht, eine Entscheidung zu begründen. Genau das ist Sachbearbeitung in dieser Branche.

Machen Sie das im Lebenslauf sichtbar, indem Sie die Aufgabenbeschreibungen umsortieren: nach vorn kommt, was zum Zielbereich gehört. Wie das geht, steht in Der Lebenslauf für die Assekuranz.

Die Bewerbung

Bei einem Quereinstieg trägt das Anschreiben mehr Gewicht als sonst, weil der Lebenslauf die Frage nach dem Warum offenlässt. Drei Punkte gehören hinein:

  1. Der Grund für den Wechsel – in einem Satz, sachlich, in Richtung Zukunft formuliert. Nicht "weil ich in meinem Beruf keine Perspektive mehr sehe", sondern was Sie an der neuen Aufgabe interessiert.
  2. Die Brücke – welche Ihrer bisherigen Aufgaben in der neuen Tätigkeit vorkommen, und zwar konkret.
  3. Der Plan – ob Sie die Sachkundeprüfung anstreben, eine Umschulung begonnen haben, einen Lehrgang besuchen. Das nimmt dem Wechsel das Beliebige.

Rechnen Sie mit Fachfragen, auch als Quereinsteiger. Erwartet wird nicht, dass Sie Bedingungswerke kennen, sondern dass Sie sich vorbereitet haben: Was macht dieses Haus, in welchen Sparten, über welchen Vertriebsweg? Wie man sich darauf vorbereitet, steht in Vorstellungsgespräch, Fachfragen und Assessment-Center.

Geld und Zeit

Rechnen Sie vor dem Wechsel drei Dinge durch:

  • Die Übergangszeit. Wie lange dauert die Qualifizierung, und wovon leben Sie in dieser Zeit? Gibt es einen Anspruch auf Förderung, auf Arbeitslosengeld, auf Aufstockung?
  • Der Gehaltsknick. Wie viel weniger verdienen Sie am Anfang, und wie lange dauert es bis zum bisherigen Niveau? In einem tarifgebundenen Haus lässt sich das genau beantworten, weil die Gehaltsgruppe feststeht – fragen Sie danach, siehe Gehalt in der Assekuranz.
  • Der Rückweg. Was passiert, wenn es nicht klappt? Ein Beruf, in den Sie zurückkönnen, macht die Entscheidung leichter.

Im Vertrieb kommt eine vierte Frage hinzu, und sie ist die wichtigste: Wie hoch ist das Fixum, und wie lange läuft es? Ein Einstieg, der nach sechs Monaten vollständig auf Provision umstellt, ist für einen Quereinsteiger ohne Bestand ein Risiko und keine Chance.

Diese Rechnung ist unangenehm, aber sie ist der Unterschied zwischen einem geplanten Wechsel und einem, der nach acht Monaten abgebrochen wird.

Der erste Job im neuen Beruf

Nehmen Sie den Einstieg dort, wo eingearbeitet wird, auch wenn er nicht der bestbezahlte ist. Die ersten zwölf Monate sind die eigentliche Qualifikation; danach bewerben Sie sich nicht mehr als Quereinsteiger, sondern als jemand mit einem Jahr Spartenerfahrung – und Spartenerfahrung ist die Währung dieser Branche.

Achten Sie im Vertrag besonders auf die Regelungen zur Probezeit und auf zugesagte Qualifizierungen. Letztere gehören schriftlich vereinbart, mit Zeitraum, Kostenübernahme und der Frage, ob die Lehrgangszeit Arbeitszeit ist. Und sehen Sie sich an, welche Rückzahlungsklausel daran hängt: Wer eine bezahlte Sachkundeprüfung mitnimmt und danach das Haus wechselt, zahlt unter Umständen zurück.

Welche Häuser gerade einstellen und in welchen Bereichen, zeigen die offenen Stellenangebote.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen der Versicherungswirtschaft, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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