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Ergonomie

Müde Augen am Bildschirm: Ursachen und was hilft

Brennende, trockene und müde Augen nach Bildschirmarbeit haben zwei nüchterne Ursachen: Der Lidschlag wird seltener, und die Naharbeit hält einen Muskel dauerhaft angespannt.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Nach einem langen Tag am Bildschirm brennen die Augen, sie fühlen sich trocken an, das Sehen in die Ferne braucht einen Moment. Diese Beschwerden sind verbreitet, sie sind gut erklärbar, und sie haben wenig mit dem zu tun, was ihnen oft zugeschrieben wird. Dieser Text nennt die beiden tatsächlichen Ursachen, ordnet die bekannten Faustregeln ein und beschreibt, was Arbeitgeber nach der Verordnungslage anbieten müssen.

Er ist eine Orientierung und ersetzt keine augenärztliche Beratung.

Der Lidschlag wird seltener

Der Tränenfilm liegt als dünne Schicht auf der Hornhaut und wird bei jedem Lidschlag erneuert. Zwischen zwei Lidschlägen reißt er allmählich auf; das ist normal, solange der nächste Lidschlag rechtzeitig kommt.

Beim konzentrierten Blick auf einen Bildschirm sinkt die Lidschlagfrequenz deutlich. Dazu kommt, dass die verbleibenden Lidschläge häufiger unvollständig sind – das Lid schließt nicht ganz, und der Film wird nur teilweise erneuert. Das Ergebnis ist ein Trockenheitsgefühl, Brennen, gelegentlich paradoxerweise Tränen.

Damit ist die häufigste Ursache benannt, und sie ist kein Geräteproblem. Bildschirme senden keine Strahlung aus, die den Augen schadet. Die verbreitete Erklärung über "Strahlung" oder Blaulicht trägt nicht; entsprechende Filterbrillen werden viel beworben, ein Nutzen gegen diese Beschwerden gilt als nicht gesichert.

Wirksam ist stattdessen das Nüchterne: bewusst vollständig blinzeln, die Luft nicht zu trocken halten und Zugluft aus dem Gesicht nehmen. Der Luftstrom einer Klimaanlage oder einer Lüftung, der über Stunden auf das Gesicht trifft, trocknet den Tränenfilm zusätzlich aus. Ein um 30 Grad gedrehter Auslass löst mehr als jede Brille.

Der Muskel bleibt angespannt

Die zweite Ursache betrifft das Scharfstellen. Für den Blick in die Nähe spannt sich der Ziliarmuskel im Auge an und verändert die Form der Linse. Für den Blick in die Ferne entspannt er sich.

Bei fester Naharbeit über Stunden bleibt dieser Muskel dauerhaft angespannt – und zwar auf immer denselben Abstand, weil der Bildschirm sich nicht bewegt. Daraus entsteht das Gefühl müder Augen und die Verzögerung, wenn man aufsieht und die Ferne erst wieder scharf wird.

Deshalb hilft genau das Gegenteil: der Blick in die Ferne. Nicht als Übung, sondern als Entspannung dessen, was angespannt war.

Die 20-20-20-Regel

Bekannt ist dafür die 20-20-20-Regel: alle 20 Minuten für 20 Sekunden etwas ansehen, das etwa sechs Meter entfernt ist. Sie stammt aus augenärztlichen Empfehlungen und ist eine Faustregel, keine Vorschrift. In keiner deutschen Verordnung steht sie.

Ihr Wert liegt weniger in den genauen Zahlen als darin, dass sie leicht zu merken ist. Ob es 20 oder 30 Minuten sind und ob der Blick fünf oder acht Meter weit geht, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass der Abstand überhaupt wechselt, und zwar mehrmals in der Stunde.

Am zuverlässigsten funktioniert das ohne Erinnerungsfunktion: ein Arbeitsplatz mit Blick aus dem Fenster oder wenigstens quer durch den Raum. Wer nur auf eine Wand in einem Meter Entfernung sieht, hat den Wechsel baulich ausgeschlossen.

Das gilt auch für Bildschirmpausen, die keine sind. Der Blick vom Bildschirm auf das Telefon in der Hand wechselt den Abstand nicht; er wechselt nur das Gerät. Wer die Pause auf dem Mobiltelefon verbringt, hat den Ziliarmuskel nicht entlastet und den Lidschlag nicht erhöht.

Was die Verordnung zu Pausen sagt

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang Nummer 6, dass die Arbeit an Bildschirmgeräten so organisiert wird, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Erholungszeiten unterbrochen wird. Diese Unterbrechung ist Pflicht des Arbeitgebers und Bestandteil der Arbeitsorganisation.

Was dort nicht steht, ist eine Zahl. Die oft zitierten "fünf Minuten Pause je Stunde" oder "zehn Minuten alle 50 Minuten" stammen aus Empfehlungen und aus Kommentierungen, nicht aus dem Verordnungstext. Wer sich im Betrieb darauf beruft, beruft sich auf eine Empfehlung. Das ist kein Nachteil, aber man sollte es wissen, bevor man es als Anspruch formuliert.

Der Verordnungstext ist an einem Punkt bemerkenswert: Er stellt den Wechsel der Tätigkeit gleichrangig neben die Pause. Eine halbe Stunde Telefondienst, ein Botengang, ein Gespräch – das ist im Sinne der Vorschrift eine Unterbrechung der Bildschirmarbeit, auch wenn währenddessen gearbeitet wird. In vielen Betrieben ist das der leichter durchsetzbare Weg.

Die Augenvorsorge nach ArbMedVV

Für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sieht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Anhang Teil 4 eine Angebotsvorsorge vor. Der Arbeitgeber muss eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen.

Zwei Begriffe sind dabei auseinanderzuhalten. Ein Angebot muss gemacht werden; annehmen muss es niemand. Eine Pflichtvorsorge, die es in anderen Bereichen gibt, wäre etwas anderes. Bildschirmarbeit fällt unter das Angebot. Wer ablehnt, hat dadurch keinen Nachteil zu befürchten, und das Angebot ist später erneut zu machen.

Die Vorsorge findet beim Betriebsarzt oder einer beauftragten Ärztin statt. Der Arbeitgeber erfährt nicht, was untersucht wurde und was dabei herauskam; er erfährt, dass die Vorsorge stattgefunden hat. Wie das Verfahren insgesamt aussieht und welche Arten von Vorsorge es gibt, steht in Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Wenn eine spezielle Sehhilfe nötig ist

Ergibt die Untersuchung, dass die normale Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm nicht ausreicht und eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist, muss der Arbeitgeber sie in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Das ist der praktische Kern der ganzen Vorsorge.

"Angemessen" heißt: eine Brille, die für die Bildschirmentfernung taugt, nicht die Brille, die man sich sonst kaufen würde. Der Arbeitgeber schuldet die Funktion, nicht das Gestell nach Wahl. Wer welche Gläser braucht, wann eine Gleitsichtbrille am Arbeitsplatz zum Problem wird und wie die Abrechnung üblicherweise läuft, steht in Bildschirmbrille.

Was sich am Platz einstellen lässt

Ein Teil der Beschwerden verschwindet mit Einstellungen, die zehn Minuten kosten.

Helligkeit angleichen. Der Bildschirm soll etwa so hell wirken wie seine Umgebung. Ein sehr heller Bildschirm in einem abgedunkelten Raum ist genauso anstrengend wie ein zu dunkler in einem hellen Büro, weil sich die Augen zwischen Bildschirm und Umgebung ständig anpassen müssen. Prüfen Sie die Einstellung erneut, wenn sich die Jahreszeit ändert – ein Wert, der im Juni passt, passt im Dezember selten.

Blendung und Spiegelungen ausschließen. Fenster gehören seitlich zum Arbeitsplatz, nicht davor und nicht dahinter. Leuchten und helle Flächen dürfen sich nicht im Bildschirm spiegeln. Die Aufstellung entscheidet darüber mehr als jede Displayeinstellung; die Details stehen in Bildschirmarbeitsplatz einrichten und in Beleuchtung am Arbeitsplatz.

Schrift vergrößern statt näher heranrücken. Wer den Kopf zum Bildschirm bewegt, um zu lesen, hat die Schrift zu klein eingestellt. Vergrößern Sie die Darstellung und behalten Sie den Abstand. Das ist die einzige Stelle in diesem Text, an der ein Mausklick eine Haltung repariert.

Zugluft umlenken. Siehe oben: Lüftungsauslässe, offene Fenster und Ventilatoren gehören nicht auf das Gesicht gerichtet.

Wann es ärztlich abzuklären ist

Beschwerden, die sich mit Pausen, Abstand und Einstellungen nicht bessern, gehören augenärztlich abgeklärt. Dasselbe gilt bei Doppelbildern, bei anhaltenden Kopfschmerzen im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit, bei plötzlichen Sehveränderungen und wenn ein Auge deutlich anders sieht als das andere.

Häufig steckt hinter "müden Augen" schlicht eine nicht mehr passende Korrektur – ein Wert, der sich verändert hat, oder eine beginnende Alterssichtigkeit, die sich zuerst am Bildschirm bemerkbar macht. Das lässt sich in einem Termin klären.

Und wenn der Arbeitsplatz selbst das Problem ist – kein Tageslicht, ein Bildschirm gegen die Fensterfront, keine Möglichkeit zum Blickwechsel –, dann ist das kein Fall für Augentropfen, sondern für die Gefährdungsbeurteilung. Bleibt sie folgenlos, sagt das etwas über den Betrieb; die offenen Stellen anderer Arbeitgeber sind dann ebenfalls eine Antwort.

Bestätigt sich dagegen, dass die Augen eine ganztägige Bildschirmtätigkeit dauerhaft nicht mehr zulassen, ist der Wechsel in eine Tätigkeit mit geringerem Bildschirmanteil die weiter reichende Überlegung; wie ein solcher Quereinstieg vorbereitet wird, ist eine eigene Frage, und sie wird besser früh gestellt als nach dem dritten Krankheitsjahr.

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