Gewerbekundenberater Versicherungen Bankenvertrieb
Gewerbekundenberater im Bankenvertrieb betreuen die Firmenkundschaft eines Kreditinstituts beim betrieblichen Versicherungsschutz und arbeiten dabei mit dem Verbundpartner aus der Assekuranz zusammen.
5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Gewerbekundenberater Versicherungen Bankenvertrieb verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.400 € | 3.800 € | 4.200 € | 45.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 4.200 € | 4.800 € | 5.500 € | 57.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 5.400 € | 6.300 € | 7.500 € | 75.600 € |
Maßgeblich sind der Haustarif des Kreditinstituts, meist der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe oder der TVöD-Sparkassen, und die Höhe des variablen Anteils, der an vermittelte Beiträge gekoppelt ist. Bei Anstellung direkt beim Verbundversicherer gilt stattdessen der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe mit dreizehntem Monatsgehalt.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Haus zu Haus unterscheiden – im privaten Versicherungsgewerbe stehen sie im Tarifvertrag, bei den gesetzlichen Kassen im TVöD.
Das Berufsbild
Was macht ein Gewerbekundenberater Versicherungen im Bankenvertrieb?
Der Gewerbekundenberater im Bankenvertrieb betreut die Firmenkundschaft einer Bank oder Sparkasse in allen Fragen des betrieblichen Versicherungsschutzes. Die Kunden sind Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Freiberufler, Landwirte und kleinere mittelständische Unternehmen, die Konto, Finanzierung und Absicherung beim selben Haus bündeln. Grundlage ist die Kooperation zwischen dem Kreditinstitut und seinem Verbundpartner in der Assekuranz: vermittelt werden dessen Produkte, beraten wird unter dem Namen der Bank.
Die Arbeit beginnt mit der Risikoerfassung im Betrieb. Betriebsbeschreibung, Umsatz, Beschäftigtenzahl, Maschinenpark, Fuhrpark und Warenlager bestimmen, welche Deckungen in Frage kommen: Betriebs- und Berufshaftpflicht, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung, gewerbliche Gebäudeversicherung, Kraftfahrtflotte, Rechtsschutz, Cyberdeckung, Kredit- und Transportversicherung sowie die betriebliche Altersversorgung der Belegschaft. Dazu kommt die Absicherung des Inhabers selbst über Berufsunfähigkeit, Unfall und Nachfolgeregelungen.
Aus der Analyse entstehen Ausschreibung, Angebotsvergleich, Antrag und Police. Danach beginnt der größere Teil der Tätigkeit: Bestandspflege, Anpassung der Versicherungssummen bei Wachstum oder Umbau, Prüfung auf Unterversicherung, Begleitung im Schadenfall und die jährliche Durchsprache. Ein erheblicher Anteil der Zeit geht in die Zusammenarbeit mit den Kundenberatern des Instituts, die den Kontakt zum Unternehmer halten und Ansatzpunkte melden.
Wie wird man Gewerbekundenberater Versicherungen im Bankenvertrieb?
Der übliche Einstieg führt über eine dreijährige duale Ausbildung, entweder zum Bankkaufmann oder zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen, alternativ über ein duales Studium in Betriebswirtschaft oder Versicherungswesen. Auf die Ausbildung folgt in der Regel eine Zeit im Privatkundengeschäft, bevor der Wechsel in die gewerbliche Beratung möglich wird. Fachlich untermauert wird das durch die Aufstiegsfortbildung zum Versicherungsfachwirt oder zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen.
Der Quereinstieg aus dem Bankvertrieb ist verbreitet und setzt den Sachkundenachweis als Geprüfter Versicherungsfachmann voraus. Eine eigene Erlaubnis nach § 34d GewO braucht ein angestellter Berater nicht, solange das Institut selbst über die Erlaubnis verfügt oder als gebundener Vertreter für den Produktgeber registriert ist, der dann die Haftung trägt. Die IDD-Weiterbildungspflicht von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr gilt gleichwohl und wird vom Arbeitgeber nachgehalten.
Was der Beruf verlangt
Der Beruf steht unter Zielvorgaben, die sich an vermittelten Beiträgen und an der Zahl der Beratungen bemessen, und er unterliegt einer doppelten Erwartung: die Bank misst den Beitrag zum Verbundgeschäft, der Versicherer die Qualität des Bestands. Gewerbliche Risiken verzeihen keine Oberflächlichkeit. Eine falsch erfasste Betriebsart, eine zu niedrige Versicherungssumme oder eine übersehene Obliegenheit nach dem VVG fällt erst im Schadenfall auf, dann aber mit vollem Gewicht. Beratungsdokumentation und Protokollpflicht sind entsprechend streng. Termine finden häufig beim Kunden statt, teils außerhalb der Öffnungszeiten des Instituts.
Aussichten
Die Nachfrage ist stabil, weil Kreditinstitute das Versicherungsgeschäft als Ertragsquelle jenseits des Zinsergebnisses ausbauen. Einfache Gewerberisiken wandern zunehmend in standardisierte Paketkonzepte und in Online-Strecken ab; das Beratungsgeschäft verlagert sich damit zu größeren und schwerer einzuschätzenden Risiken, etwa Cyber und betriebliche Altersversorgung. Entwicklungswege führen in die Betreuung größerer Firmenkunden, in eine Spezialistenrolle, in die Vertriebsführung oder zu einem Makler beziehungsweise Industrieversicherer.
Aufgaben
- Risiken und Betriebsabläufe gewerblicher Kunden aufnehmen und bewerten
- Deckungskonzepte für Haftpflicht, Sach, Kraftfahrt und Cyber zusammenstellen
- Angebote beim Verbundpartner anfordern und vergleichen
- Anträge aufnehmen und die Beratung nach den Vorgaben dokumentieren
- bestehende Verträge auf Unterversicherung und geänderten Bedarf prüfen
- Kunden im Schadenfall gegenüber dem Versicherer begleiten
- Kundenberater der Bank fachlich schulen und Hinweise aufnehmen
- betriebliche Altersversorgung einrichten und die Belegschaft informieren
Voraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung zum Bankkaufmann oder zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
- Sachkundenachweis als Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK) oder gleichwertige Qualifikation
- Erlaubnis nach § 34d GewO beziehungsweise Registrierung des Instituts als gebundener Vertreter
- IDD-Weiterbildung von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr
- Kenntnis der gewerblichen Sparten und der Obliegenheiten nach dem VVG
- Führerschein und Bereitschaft zu Terminen im Betrieb des Kunden
- Belastbarkeit gegenüber Vertriebszielen
Wo man arbeitet
- Sparkassen und Genossenschaftsbanken
- Privatbanken mit Versicherungskooperation
- Vertriebsdirektionen der Verbundversicherer
- Filialen und Beratungscenter
- Betriebe der Kunden vor Ort
- Homeoffice
Der Weg in den Beruf
Üblich ist eine dreijährige duale Ausbildung zum Bankkaufmann oder zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen, gefolgt von einigen Jahren im Privatkundengeschäft und der Aufstiegsfortbildung zum Versicherungsfachwirt (IHK). Wer aus dem Bankvertrieb quer einsteigt, weist die Sachkunde als Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK) nach. Für angestellte Berater genügt die Erlaubnis nach § 34d GewO auf Seiten des Instituts oder dessen Eintragung als gebundener Vertreter; die IDD-Weiterbildungspflicht von fünfzehn Stunden im Kalenderjahr bleibt davon unberührt.
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