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Die Branche verstehen

Was ein Underwriter tut: prüfen, zeichnen, tarifieren

Underwriting heißt, über die Annahme eines Risikos zu entscheiden und den Preis dafür festzusetzen. Was Risikoprüfung, Zeichnungsvollmacht und Tarifierung im Alltag bedeuten – und warum Privat- und Industriegeschäft zwei verschiedene Berufe sind.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Underwriting ist die Entscheidung, ob ein Risiko in den Bestand kommt und zu welchem Preis. Der Name stammt aus der Zeit, in der Kaufleute unter eine Risikobeschreibung ihren Namen und ihren Anteil setzten – „to underwrite". Geblieben ist die Sache: Jemand muss verantworten, dass dieser Vertrag geschlossen wird.

Es ist einer der wenigen Berufe dieser Branche, in denen eine einzelne Person mit ihrer Unterschrift eine Verpflichtung des Unternehmens begründet. Das erklärt fast alles an ihm – die Vollmachtsgrenzen, die Richtlinien, die Dokumentationspflicht und den Umstand, dass diese Stellen selten an Berufsanfänger gehen.

Die Zeichnungsvollmacht ist der Kern

Kein Underwriter zeichnet, was er will. Was er darf, steht in seiner Zeichnungsvollmacht, und die ist genauer beschrieben als jede Stellenbeschreibung: bis zu welcher Versicherungssumme, in welchen Sparten, für welche Gefahren, mit welchen Abweichungen vom Standardbedingungswerk, bis zu welchem Rabatt.

Alles darüber geht ins Referral – zur nächsthöheren Vollmacht, in ein Zeichnungskomitee oder zum Rückversicherer. Das ist kein Misstrauensvotum, sondern die Bauweise des Berufs: Die Entscheidung wird auf die Ebene gehoben, die den möglichen Schaden noch überblicken kann.

Daneben steht die Zeichnungsrichtlinie des Hauses. Sie sagt, was grundsätzlich gezeichnet wird, was nur mit Auflagen und was gar nicht. Sie ist kein Gesetz, sondern die geschriebene Risikopolitik eines Unternehmens – und sie ändert sich, wenn sich der Markt oder die Rückversicherung ändert.

Für die eigene Laufbahn gilt deshalb eine schlichte Regel: In diesem Beruf misst sich Erfahrung an der Vollmacht. Wer nach dem Gehalt fragt, sollte im selben Gespräch nach der Zeichnungsvollmacht fragen – die Antwort sagt mehr über die Stelle aus als die Gehaltsspanne. Wie man diese Verhandlung führt, steht in Gehalt in der Assekuranz.

Die Risikoprüfung im Privatgeschäft

Im Massengeschäft entscheidet nicht der Mensch über den Einzelfall, sondern ein Regelwerk über die Masse – und der Mensch über die Ausnahmen.

Grundlage ist § 19 VVG: Der Antragsteller hat die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Diese Einschränkung ist der Grund, warum Antragsformulare aussehen, wie sie aussehen: Was nicht gefragt ist, muss nicht angezeigt werden. Die Antragsfragen zu formulieren ist deshalb eine Aufgabe des Underwritings und keine des Marketings.

Verletzt jemand die Anzeigepflicht, sieht das Gesetz gestaffelte Rechtsfolgen vor – Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung, abhängig vom Verschulden; § 21 VVG setzt dafür Fristen und verlangt einen Zusammenhang zwischen dem verschwiegenen Umstand und dem Fall, § 22 VVG hält die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung offen. Damit sich der Versicherer darauf berufen kann, muss er über die Folgen belehrt haben. Wer diese Belehrung im Antragsprozess vergisst, verliert den Einwand Jahre später im Schadenfall.

In Leben und Kranken kommt die Gesundheitsprüfung dazu. Sie endet mit einem von fünf Ergebnissen: Annahme zu normalen Bedingungen, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung. Werden dafür Auskünfte bei Ärzten oder anderen Versicherern eingeholt, gilt § 213 VVG – die Erhebung von Gesundheitsdaten bei Dritten braucht die Einwilligung der betroffenen Person, und sie ist an Voraussetzungen gebunden. Der Berufsalltag in dieser Risikoprüfung ist medizinisch geprägt; viele Häuser beschäftigen dafür eigene Ärztinnen und Ärzte.

Im Komposit-Privatgeschäft läuft das Meiste automatisch durch. Der Underwriter sieht, was das System ausgesteuert hat: Vorschäden, ungewöhnliche Summen, Objekte in Überschwemmungsgebieten, Anträge, die einer bekannten Ablehnung ähneln. Seine zweite und größere Aufgabe liegt eine Ebene höher – am Regelwerk selbst. Wenn eine Gruppe von Anträgen regelmäßig falsch entschieden wird, ändert man nicht hundert Fälle, sondern eine Regel.

Tarifierung: den Preis begründen können

Tarifierung heißt, aus den Merkmalen eines Risikos einen Beitrag zu machen. Die Rechnungsgrundlagen dafür kommen aus dem Aktuariat – Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschaden, Kosten, Sicherheitszuschlag. Der Underwriter wendet sie an und entscheidet über das, was die Rechnung nicht hergibt.

Vier Stellschrauben gehören zusammen und werden im Alltag oft einzeln betrachtet, was ein Fehler ist:

  • Der Beitrag. Der offensichtliche Preis.
  • Der Selbstbehalt. Er verändert nicht nur die Zahl, sondern das Verhalten des Kunden und die Zahl der Kleinschäden.
  • Die Deckungssumme und die Sublimits. Sie begrenzen den möglichen Schaden nach oben.
  • Die Bedingungen. Ausschlüsse, Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten sind Teil des Preises – eine Sicherheitsvorschrift, die niemand kontrolliert, ist ein Rabatt ohne Gegenleistung.

Eine Grenze zieht das Diskriminierungsrecht. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die Ende 2012 wirksam wurde, dürfen Versicherer das Geschlecht nicht mehr als tarifierendes Merkmal verwenden; das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt weitere Schranken. Welche Merkmale zulässig sind, ist eine Rechtsfrage – und ein Grund, warum Recht und Compliance in der Produktentwicklung mit am Tisch sitzt.

Industriegeschäft: dasselbe Wort, ein anderer Beruf

Im Industrie- und Gewerbegeschäft gibt es keinen Tarif, aus dem sich ein Preis ablesen ließe. Es gibt ein Unternehmen, eine Betriebsbeschreibung, eine Schadenhistorie und eine Verhandlung.

Die Unterlagen. Am Anfang steht ein Risikodossier, das meist ein Industriemakler zusammengestellt hat: Standorte, Bauart, Brandschutz, Produktionsverfahren, Umsätze, Schäden der letzten fünf bis zehn Jahre. Wer im Industriegeschäft arbeitet, verbringt einen erheblichen Teil des Tages damit, solche Unterlagen zu lesen und die Lücken darin zu finden.

Die Besichtigung. Große Risiken werden angesehen. Das machen Risk Engineers – Ingenieurinnen und Ingenieure, die den Betrieb begehen, die Anlage beurteilen und Auflagen vorschlagen. Ihr Bericht ist häufig der Punkt, an dem aus einem unversicherbaren Risiko ein versicherbares wird.

Die Größenordnung. Statt einer Schadenhäufigkeit rechnet man mit Szenarien: Wie groß ist der wahrscheinliche Höchstschaden, wenn es brennt und die Sprinkleranlage funktioniert – und wie groß, wenn sie es nicht tut? Aus diesen Werten folgen Deckungssummen, Selbstbehalte und die Frage, wie viel das Haus überhaupt allein tragen kann.

Die Verteilung. Was ein Versicherer nicht allein zeichnen kann oder will, wird geteilt: durch Mitversicherung mehrerer Gesellschaften unter einem führenden Versicherer oder durch Rückversicherung. Der führende Versicherer verhandelt, dokumentiert und reguliert für alle Beteiligten – eine Rolle mit erheblichem Gewicht. Wie die Rückversicherung dahinter funktioniert, steht in Wer macht was in der Assekuranz.

Der Kumul. Die eigentliche Gefahr liegt selten im einzelnen Vertrag, sondern in der Summe. Fünfzig einwandfreie Gebäudeversicherungen im selben Flusstal sind ein Risiko, das kein einzelner Antrag zeigt. Kumulsteuerung – nach Region, Naturgefahr, Branche und Lieferkette – ist deshalb Underwriting auf Portfolioebene und in großen Häusern eine eigene Stelle.

Der Unterschied im Arbeitsalltag ist damit deutlich: Im Privatgeschäft steuern Sie ein System und bearbeiten Ausnahmen. Im Industriegeschäft verhandeln Sie Einzelfälle mit Maklern, reisen zu Kunden und schreiben Bedingungen, die es so vorher nicht gab.

Wo Fehler wehtun

Drei Fehlerarten prägen diesen Beruf, und alle drei zeigen sich verspätet.

Der erste ist die Antiselektion: Ein zu günstiger Tarif zieht genau die Risiken an, für die er nicht gerechnet ist. Sichtbar wird das nicht am Preis, sondern zwei Jahre später an der Schadenquote.

Der zweite ist der Kumul, siehe oben – der Schaden, der viele Verträge gleichzeitig trifft.

Der dritte ist die Klauselkette: Über Jahre gewachsene Sondervereinbarungen, die einzeln vertretbar sind und zusammen eine Deckung ergeben, die niemand mehr überblickt. Sie fällt der Schadenabteilung auf die Füße, nicht dem Underwriting. Deshalb ist der regelmäßige Austausch zwischen beiden Bereichen kein Ritual: Der Schaden sieht, was die Zeichnung angerichtet hat.

Wer dort arbeitet und wie man hinkommt

Underwriting ist selten ein Einstiegsberuf. Die üblichen Wege führen über die Antrags- und Vertragsbearbeitung im Betrieb, über die Schadenbearbeitung – wer weiß, wie Verträge im Ernstfall auseinandergenommen werden, tarifiert vorsichtiger – oder über ein Fachstudium, im Industriegeschäft häufig ein technisches.

Gefragt sind drei Fähigkeiten, die man nicht in derselben Person voraussetzt und deshalb selten zusammen findet: ein Gespür für Zahlen, eine genaue Lesart von Texten und die Bereitschaft, gegen Widerstand Nein zu sagen. Der Vertrieb möchte den Vertrag, der Makler möchte den Preis, und der Underwriter muss beides begründet ablehnen können, ohne die Beziehung zu zerstören.

Wer den Weg dorthin plant, findet die üblichen Qualifikationen und ihre Finanzierung in Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft; welche Sparte wozu passt, steht in Komposit, Leben, Kranken. Offene Stellen sammelt der Bereich Underwriting und Risikoprüfung.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen der Versicherungswirtschaft, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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